Beschluss:

Der Kulturausschuss

a)     empfiehlt dem Kreistag, die Anhebung der Unterrichtsgebühren der Gebührensatzung zum 01.10.2010 zu beschließen und

b)     empfiehlt dem Kreistag die geänderte Fassung der Anlage 1 zur Satzung für die Jugendmusikschule des Rhein-Kreises Neuss mit Wirkung zum 01.10.2010 zu beschließen.


Protokoll:

Herr Lonnes zeigte einführend auf, dass die Unterrichtsgebühren seit 2007 trotz stetig steigender Personalkosten nicht mehr erhöht worden seien. Nunmehr solle eine Anpassung zum 1.10.2010 zu erfolgen, die durchschnittlich 3 % betrage, im Einzelfall jedoch von diesem Richtwert abweichen könne.

 

Herr Radmacher erklärte, dass ursprünglich eine jährliche Anpassung der Gebühren verabredet war. Diese sei seit Jahren nicht vorgenommen worden, so dass nach 3 Jahren eine 3%-ige Erhöhung als maßvoll und geboten anzusehen sei.

 

Frau Wenzel kritisierte, dass bei der Kreisjugendmusikschule auch in den Ferienzeiten durchgängig die Kursgebühren bezahlt werden müssten, was bei privaten Musiklehrern nicht der Fall sei. Zudem könne Sie nicht nachvollziehen, warum die Instrumenten-Leihgebühr im ersten Jahr günstiger als im Folgejahr sei.

 

Herr Ingenhoven hielt die geplante Erhöhung ebenfalls für moderat und notwendig, bat jedoch darum, diese gleichmäßiger auf alle Bereiche zu verteilen.

 

Frau Schöttgen bezeichnete die Erhöhung ebenfalls als moderat und bat, Ermäßigungen für die Kinder einkommensschwächerer Eltern vorzusehen.

 

Herr Lonnes antwortete auf die verschiedenen Fragen, dass eine Unterrichtsstunde an der Kreisjugendmusikschule kalkulatorisch mit 55 € nicht teurer sei, als ein Privatlehrer. Hinzu komme das breit aufgestellte Angebot der Kreisjugendmusikschule von Einzelunterricht über Orchesterangebote bis hin zu einer Berufsvorbereitung. Die unterschiedliche Verteilung der Erhöhung entspringe einer Mischkalkulation, die es z.B. Eltern von zwei Kindern an der Kreisjugendmusikschule erleichtere, Erhöhungen abzufangen. Zudem seien bereits Ermäßigungen für Empfänger von SGB-II-Leistungen bis hin zu einem vollständigen Verzicht auf die Erhebung von Gebühren z.B. für Heimkinder vorgesehen.

 

Herr Rehse ergänzte, dass die Instrumenten-Leihgebühr im ersten Jahr günstiger sei, weil Eltern im zweiten Jahr nach einer Probephase häufiger eigene Instrumente für ihre Kinder beschafften.

 

Anschließend beschloss der Kulturausschuss einstimmig: