Protokoll:

Kreistagsabgeordneter Sven Ladeck regte an, dass der Bericht zur Entlastung der Verwaltung nur noch quartalsmäßig vorgelegt werde.

 

Dies müsse nicht in dieser Sitzung entschieden werden, so Landrat Hans-Jürgen Petrauschke. Eine Rückmeldung bis zum bzw. im Kreistag wäre ausreichend.

 

Auf Nachfrage von Kreistagsabgeordneten Udo Bartsch erklärte Landrat Hans-Jürgen Petrauschke, dass es inzwischen eine Regelung für den Aufenthalt der Flüchtlinge aus der Ukraine in Europa gebe. Sie hätten demnach eine Aufenthaltsmöglichkeit von bis zu 180 Tagen. Aktuell würden die notwendigen Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erbracht. Die Leistungen seien dadurch von den Städten und Gemeinden zu erbringen und könnten dann pauschal pro Person mit dem Land abgerechnet werden. Derzeit würden sich die Kosten somit nicht im Kreishaushalt niederschlagen.