Beschluss:

Der Kreistag nimmt die nach § 22 Abs. 4 KomHVO NRW vorzulegende Übersicht über die gemäß § 22 Abs. 1-3 KomHVO NRW übertragenen Ermächtigungen mit Angabe der Auswirkungen im Ergebnisplan und Finanzplan 2022 zur Kenntnis.