Beschluss:

Der Kreistag beschließt, den im Beteiligungsverfahren vorgetragenen Einwendungen der Städte und der Gemeinde, soweit ihnen in der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses entsprochen wurde, zu folgen. Im Übrigen wird ihnen nicht gefolgt.

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig