Beschluss:

Der Schul-und Bildungsausschuss empfiehlt dem Kreisausschuss bei 10 Zustimmungen und 10 Enthaltungen, den Schulentwicklungsplan für die Schuljahre 2021/22 bis 2024/25 zur Förderung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf zu beschließen.

 


Protokoll:

Herr Lonnes berichtete, dass im vorliegenden Schulentwicklungsplan auch der Raumbedarf in Abhängigkeit von der Schülerzahlentwicklung aufgenommen worden sei. Er wies auf die geringer werdende Steigerung der Schülerzahl im Gemeinsamen Unterricht in der Primarstufe hin. Im Bereich der Förderschulen stelle die Zunahme von 10 % der Schülerzahl im Bereich der Geistigen Entwicklung den Kreis vor Herausforderungen.

 

Frau Jansen sah angesichts der beabsichtigten europaweit angestrebten Stärkung der Inklusion den Bereich des Gemeinsamen Lernens in dem Bericht nicht ausreichend berücksichtigt. Sie sehe vielmehr eine Förderschullastigkeit in der Schulentwicklung des Kreises und empfahl ihrer Fraktion sich in der abschließenden Abstimmung zu enthalten.

 

Herr Lonnes stellte klar, dass die Behindertenrechtskonvention ausdrücklich das Wahlrecht der Eltern in Bezug auf den Förderort festlege, mithin keinen Auftrag formuliere, die Regelschule zu Lasten der Förderschule hervorzuheben. Die Verwaltung sehe sich auch weiterhin ausdrücklich dem Elternwillen verpflichtet.

 

Frau Wienands entgegnete Frau Jansen, sie habe mit ihren Anmerkungen den falschen Adressaten gewählt. Träger der Schulen des Gemeinsamen Lernens seien die Kommunen. Dort solle ihre Fraktion für die Stärkung dieses Förderortes werben.

 

Frau Schenke bemerkte, dass die Zahl der Schülerinnen und Schüler mit Unterstützungsbedarf im Sekundarstufen II-Bereich relativ gering seien.

 

Herr Lonnes erklärte hierzu, einige Förderbedarfe würden entsprechend der rechtlichen Vorgaben nach Abschluss der Sekundarstufe I wegfallen. In der Sekundarstufe II würden dann nur noch Schülerinnen und Schüler mit geistiger Behinderung gesondert berücksichtigt. Für diese versuche der Kreis an den Berufskollegs verschiedene Bildungsangebote zu installieren.

Hier konnte er die Bereich Pflege, Hausmeisterservice, Küche und Gastronomie nennen. Die Programme sollen ausgebaut werden. Außerdem hielten auch die Werkstätten Arbeitsplatzangebote vor.

 

Herr Ackburally fragte, ob auch die Erstellung einer Schulentwicklungsplanung im Bereich der Sekundarstufe II möglich sei und empfahl gleichzeitig die Zusammenführung der Bereiche im Bericht.

 

Herr Lonnes informierte, dass es in ganz NRW für die Sekundarstufe II keinen Schulentwicklungsplan gebe. Er erläuterte, dass zum einem die Datenlage sehr lückenhaft sei, weil bei zwei entsprechenden Abfragen im September letzten Jahres mehr als zwei Drittel der weiterführenden Schulen, die sich bekanntermaßen nicht in der Trägerschaft des Kreises befänden, keine oder nur lückenhafte Entwicklungsdaten übermittelt wurden. Die Schulleiter/innen sähen sich nicht in der Lage, eine Einschätzung bezüglich der Entwicklung der Schülerzahlen an ihrer eigenen Schule zu übermitteln. Zum anderen läge die Zuständigkeit für die Feststellung des sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfs im Sekundarstufenbereich II bei der Bezirksregierung, die eine Erstellung eines solches Planes entsprechend einer Mitteilung ebenfalls von September letzten Jahres nicht für sinnvoll erachte.

 

Gleichwohl wolle die Verwaltung versuchen den Sekundarbereich II stärker in den Fokus zu nehmen.

 

Der der Schul- und Bildungsausschuss fasste folgenden