Protokoll:

Frau Hugo-Wissemann erkundigt sich über potentielle Konsequenzen aus den Bodenuntersuchungen. Herr Clever führt aus, dass im Umfeld der Höchst- und Hochspannungsmasten mit besonders sensiblen Nutzungen wie Kinderspielflächen und Wohngebiete keine Überschreitungen der Prüfwerte nach Bundesbodenschutzverordnung festgestellt worden seien. Daher bestehe dort auch kein weiterer Handlungsbedarf. Herr Clever fügt hinzu, dass für landwirtschaftlich genutzte Flächen andere Untersuchungsmethoden und zwar im Hinblick auf die Pflanzenqualität angewendet würden. Daher gebe es für den Wirkungspfad Boden-Nutzpflanze auch andere Prüf- und Maßnahmewerte, die nicht mit den Prüfwerten für Kinderspielflächen und Wohngebiete verglichen werden können.