Beschluss:

Der Kreisjugendhilfeausschuss stimmt dem Entwurf des Kreisjugendförderplanes in der Fassung von Oktober 2009 zu. Die darin getroffenen Regelungen zur Förderung der Jugendarbeit erlangen mit dem Tag der Herausgabe des Protokolls zur heutigen Sitzung ihre Gültigkeit.

 


Protokoll:

Herr Lonnes ging auf die gesetzlichen Verpflichtungen zur Förderung der Jugendarbeit und zur Jugendhilfeplanung in diesem Bereich ein. Gleichzeitig ergibt sich hierdurch die Notwendigkeit der Finanzplanung, um den freien Trägern auch eine Planungssicherheit zu verschaffen. Es gelte, die gute Situation im Bereich Jugendarbeit zu sichern, aber auch gleichzeitig auf veränderte Bedarfe und Lebenswelten von Jugendlichen zu reagieren. Angesichts der Ganztagsentwicklung in den Schulen müsse die Jugendhilfeplanung auch hier steuernd und qualitätssichernd einwirken, indem die Jugendarbeit mit ihren Bildungs- und Erziehungsressourcen zu verstärkter Vernetzung und Kooperation angeregt werde.

 

Herr Bodewein ergänzte die Ausführungen mit Details über die Einzelförderbereiche, die durch das Kinder- und Jugendhilfegesetz -KJHG- und durch das 3. Ausführungs-gesetz des Landes gegeben sind. Die Versorgung mit Jugendfreizeiteinrichtungen in Jüchen, Korschenbroich und Rommerskirchen wurde seit den 80iger Jahren kontinuierlich weiterentwickelt und ist mittlerweile überall wohnortnah erreicht. Dies konnte nur gelingen in Zusammenarbeit mit den freien Trägern, die erhebliche Eigenanteile für die Jugendarbeit -innerhalb und außerhalb von Einrichtungen- aufbringen. Die Daten zur Entwicklung der Jugendeinwohner und der Ausbau der ganztägigen Schulbetreuung stellen die Anbieter der Jugendarbeit allerdings vor große Herausforderungen. Es gelte hier, die Bildungs- und Erziehungsressourcen der Jugendarbeit stärker auf Vernetzung und Kooperation mit Schulen hin zu entwickeln. Der gesetzliche Auftrag auf beiden Seiten weist in die gleiche Richtung: Schulentwicklung und Jugendhilfeplanung sind aufeinander abzustimmen. Der vorgelegte Entwurf biete hierfür Anreize und Fördermöglichkeiten. Die vorgeschlagenen leichten Erhöhungen in den Förderkategorien tragen einerseits einer allgemeinen Kostenentwicklung Rechnung (Unterhaltung der Einrichtungen; Mehrkosten bei Jugenderholungsveranstaltungen und Seminaren; Fördersätze seit 1996 unverändert !), anderseits lassen sich die Erhöhungen im bisherigen Budgetrahmen kompensieren, da durch die demografische Entwicklung einfach weniger Anträge gestellt werden.

 

Herr Dierselhuis führte aus, dass mit den erhobenen Nutzerzahlen im Bereich offener Kinder und Jugendarbeit eine Quote festzustellen ist, die mit 12,5 % um mehr als das Doppelte über dem Landesdurchschnitt (6 %) liege. In diesem Zusammenhang sollten noch einmal die Leistungen der freien Träger gewürdigt werden, die wesentlich zu einem bedürfnisgerechten wohnortnahen Angebot beitragen. Ebenso wies er auf die herausragenden Förderstandards des Kreisjugendamtes im interkommunalen Vergleich hin.

 

Herr Boland bekräftigte den Wert präventiver Anstrengungen -wie die Absicherung von Jugendarbeit- zur Vermeidung späterer, sehr kostenintensiver Einzelfallhilfen. Er bescheinigte der Jugendhilfeplanung im Bereich Jugendarbeit des Kreisjugendamtes eine insgesamt sehr positive Bilanz.

 

Herr Wappenschmidt würdigte den hohen Informationsgehalt im vorliegenden Entwurf. Er bringe verständlich zum Ausdruck, wie die Jugendarbeit aufgestellt ist und wie der Bedarf zur Weiterentwicklung sich darstellt. Angesichts der Aussagen zum Organisationsgrad im Sport solle überlegt werden, wie auch dort durch verstärkte Zusammenarbeit Synergien genutzt werden können. Er würdigte ausdrücklich, dass Möglichkeiten der Mitbestimmung für junge Menschen im Kreisjugendförderplan verankert sind, bedauerte aber auch den festgestellten Rückgang im Bereich der ehrenamtlichen Mitarbeit.

 

Herr Bodewein erläuterte, dass die Einrichtung von Mitwirkungsgremien in den Jugendeinrichtungen auf die hauptamtlich geführten Häuser beschränkt ist.

 

Herr Lonnes und Herr Dierselhuis gingen darauf ein, dass die Erarbeitung des heute vorliegenden Entwurfes in Abstimmung und unter Mitwirkung der freien Träger erfolgt sei; ein erster Entwurf wurde mit hauptamtlichen Fachkräften der freien Träger und den Jugendringen erörtert, Änderungswünsche eingearbeitet. Abschließend wurde der Entwurf in einem Hearing mit allen freien Tägern im Dezember 2009 diskutiert.

 

Herr Kresse bescheinigte den Aussagen im Entwurf ebenfalls eine hohe Aktualität, allerdings gehen ihm die Handlungsempfehlungen nicht weit genug.

 

Herr Dierselhuis entgegnete, dass der Kreisjugendförderplan als Rahmen für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den freien Trägern zu verstehen ist. Er wirkt nicht direktiv; freie Träger bleiben in Ausrichtung und Umsetzung ihrer Arbeit selbstbestimmt aufgrund der unterschiedlichen Bedingungen in den Jugendhäusern und den Bedürfnislagen der Besucher; überdies stellt der Kreisjugendförderplan kein starres Regelwerk dar, sondern kann bei veränderter Bedarfslage und bei entsprechenden Anliegen freier Träger durch diesen Ausschuss stets angepasst und weiterentwickelt werden.

 

Herr Kooy drückte für die Verbände im Jugendring Korschenbroich die volle Zustimmung zum vorliegenden Entwurf aus. Der Förderplan  trägt der gesellschaftlichen und lebensweltlichen Entwicklung Rechnung und verschaffe den Verbänden und anderen Trägern der Jugendarbeit ein hohes Maß an Planungssicherheit.  Besonders hob er hervor, dass die Bezuschussung der Unterhaltungskosten der Jugendzentren und von Ferienfahrten mit Jugendgruppen verstärkt werden sollen.

 

Pfarrer Wehmeier erläuterte, dass die Realisierung ansprechender, wertorientierter Projekte für Kinder und Jugendliche in der heutigen schnelllebigen und medienorientierten Lebenswelt eine besonders schwierige Herausforderung darstellt, insbesondere für ehrenamtliche Kräfte. Ohne die weitreichende Förderung aus dem Kreisjugendförderplan wären viele Facetten der Jugendarbeit für freie Träger unmöglich. Er dankte in diesem Zusammenhang für bisherige Förderungen und setzt auch für die Zukunft auf die Zusammenarbeit mit dem Jugendamt.

 

Frau Schauwinhold bemerkte, dass der vorliegende Entwurf der Jugendhilfeplanung (Kreisjugendförderplan) erfreulicherweise gesellschaftliche Entwicklungen / Veränderungen und die daraus resultierenden Auswirkungen für das Aufwachsen junger Menschen berücksichtigt hat.

Sie begrüßte vor allen Dingen die Vernetzung  von Ganztagsschulen und der Jugendhilfe - Jugendarbeit

Ausschussvorsitzender Cwik ließ über den vorliegenden Entwurf des Kreisjugendförderplanes 2010 – 2014 abstimmen.