Protokoll:

Aufgrund der Sachzusammenhänge der in den Verwaltungsvorlagen zum Kreisentwicklungskonzept, zum Kreisstraßenbauprogramm 2010 sowie zur Fortschreibung des Kreisstraßenbauprogrammes für die Jahre 2011 bis 2015 angesprochenen Themen erfolgte die Beratung und Beschlussfassung zu den Tagesordnungspunkten 5, 5.1 und 5.2 en bloc.

 

Ausschussvorsitzender Fischer wies eingangs der Beratung darauf hin, dass sich die prognostizierte Verdoppelung der Güterverkehrsleistung auf der Straße nicht erst im Jahre 2050, sondern - wie sich aus dem IHK-Gutachten ergebe – voraussichtlich bereits im Jahre 2025 einstellen werde.

 

Zu Beginn der nachfolgenden Aussprache im Ausschuss vertrat Ausschussmitglied Dr. Will die Auffassung, dass seines Erachtens das Kreisentwicklungskonzept in engem Zusammenhang mit der Gewerbeflächenentwicklung entlang der Hauptstrecken, die die IHK unter Tagesordnungspunkt 6 aufgezeigt habe, betrachtet werden müsse.

Der Rhein-Kreis Neuss profitiere jedenfalls erkennbar nicht von der prognostizierten Verdoppelung der Güterverkehrsmengen, soweit es sich lediglich um Transitverkehre handele. Es müsse daher das Bestreben des Kreises sein, angesichts dieser Entwicklung zur Stärkung der Wirtschaftskraft im Rhein-Kreis Neuss durch geeignete logistische Maßnahmen und Distribution auch von den Transitverkehren zu partizipieren.

 

Mit Bezug auf die Darstellung in der Verwaltungsvorlage zu Tagesordnungspunkt 5 relativierte Dezernent Mankowsky die dort insgesamt angesprochenen Maßnahmen insoweit, als sämtliche Maßnahmen grundsätzlich unter striktem Finanzierungsvorbehalt stünden. Die unmittelbare Förderfähigkeit einer Maßnahme sage deshalb noch nichts über deren tatsächliche Realisierbarkeit aus. Er könne deshalb nur dazu raten, die immer schwieriger werdende Bereitstellung der Fördermittel und deren reduzierte Fördersätze nicht außer Acht zu lassen.

In diesem Zusammenhang verwies Dezernent Mankowsky ergänzend auf ein aktuell vorliegendes Schreiben der Bürgermeisterin der Stadt Grevenbroich vom 12.02.2010, in dem angeregt werde, die K 10n (Umgehung Noithausen), nicht wie im Kreisstraßenbauprogrammentwurf eingeplant, für das Jahr 2015 vorzusehen, sondern um 2 Jahre vorzuziehen. Aus Sicht der Verwaltung, so Dezernent Mankowsy weiter, schlage er hierzu vor, zunächst die Planfeststellungsaktivitäten zur L 361n (Umgehung Kapellen) abzuwarten und dann bei der nächstjährigen Fortschreibung des Kreisstraßenbauprogrammes über eine eventuelle neue zeitliche Einstufung der Umgehung Noithausen (K 10n) zu entscheiden.

 

Den entsprechenden Wortbeitrag von Ausschussmitglied Dr. Will aufgreifend führte Landrat Petrauschke aus, dass auch im Rahmen der Fortschreibung des Regionalplanes Gelegenheit bestehe, auf die künftige Strukturierung der Siedlungs- und Gewerbeflächen im Kreisgebiet Einfluss zu nehmen.

Da der Rhein-Kreis Neuss in überregionalen Gremien, wie beispielsweise dem Regionalrat personell vertreten sei, werde man auch dort legitimerweise die Anliegen des Kreises ansprechen.

An Ausschussmitglied Dr. Will gewandt legte Landrat Petrauschke jedoch Wert auf die Feststellung, dass kreisseits lediglich die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, welche möglichst attraktiv sein sollten, geschaffen würden. Letztlich bleibe es aber der jeweiligen unternehmerischen Entscheidung vorbehalten, ob sich neue Betriebe im Kreisgebiet ansiedeln würden. Einig sei man sich jedoch in dem Bestreben, möglichst attraktive Rahmenbedingungen für die Ansiedlung neuer Betriebe, insbesondere für den Mittelstand, vorzuhalten.

Mit Blick auf die im Kreisstraßenbauprogramm gelisteten Maßnahmen sei festzustellen, so Landrat Petrauschke weiter, dass unter der Vielzahl kleinerer Maßnahmen insbesondere die beiden Projekte K 33n (Anschlussstelle Delrath) und K 37n (Gümpgesbrücke / Bahnübergangsbeseitigung Regiobahn) die größte infrastrukturelle Bedeutung besäßen.

 

Ausschussmitglied Holler hob hervor, dass man nach wie vor kreisseits das Ziel verfolgen müsse, auch in Zukunft trotz allgemeiner schwieriger Finanzlage den Anforderungen an eine moderne und leistungsfähige Straßeninfrastruktur im Rhein-Kreis Neuss gerecht zu werden. Es sei in dieser Hinsicht auch wichtig zu erfahren, wie die Bundesverkehrswegeplanung der nächsten Jahre aussehe. Abschließend plädierte Ausschussmitglied Holler dafür, die verkehrliche Entwicklung des Rhein-Kreises Neuss auch im Regionalrat zu thematisieren.

 

An die Ausführungen von Dezernent Mankowsky anknüpfend kritisierte Ausschussmitglied Dorok die seinerzeit zwischen Kreis und der Stadt Grevenbroich abgestimmte Zeitabfolge, wonach mit der Planung der K 10n nicht vor Einleitung des Planfeststellungsverfahrens für die Umgehung Kapellen (L 361n) begonnen werden solle. Diese zeitliche Koordination, so Ausschussmitglied Dorok, sei rein taktisch motiviert und unter Berücksichtigung der seines Erachtens bis heute nicht nachgewiesenen Entlastungswirkung der L 361n kritisch zu hinterfragen. Insoweit plädiere er bei der nachfolgenden Beschlussfassung über das Kreisstraßenbauprogramm für eine separate Abstimmung zur K 10n (Umgehung Noithausen).

 

Diese Wortmeldung von Ausschussmitglied Dorok fortführend stellte Landrat Petrauschke heraus, dass die Reaktionen in der Bevölkerung auf die geplante Ortsumgehung Kapellen seines Wissens geteilt seien, wobei sich der Anteil der Gegner und Befürworter in etwa die Waage halte.

 

Bezugnehmend auf die Erläuterungen der Verwaltung zur K 37n (Bahnübergangsbeseitigung Regiobahn) informierte Ausschussmitglied Christoph den Ausschuss über den aktuellen Stand der Vorarbeiten der Kaarster Stadtverwaltung. Wie in der Sitzungsvorlage angesprochen, seien die Gutachten bereits im Spätherbst 2009 an zwei externe Ingenieurbüros vergeben worden, so dass spätestens in der Aprilsitzung des Kaarster Verkehrsausschusses eine erste Beratung hierzu erfolgen könne.

Landrat Petrauschke machte in diesem Zusammenhang darauf aufmerksam, dass der Kreis vor weiteren konkreten planerischen Aktivitäten erst den Abschluss der von der Stadt durchzuführenden Bebauungsplanverfahren abwarten müsse.

 

Ausschussvorsitzender Fischer erteilte hiernach das Wort an Ausschussmitglied Holler, dessen Ausführungen zufolge der Ausschuss sich bereits anlässlich früherer Beratungen ausdrücklich gegen die Anlage eines sogenannten Buscaps im Zusammenhang mit dem Neubau des vom Landesbetrieb geplanten Radweges entlang der L 142 (Villestraße) ausgesprochen habe. Dies aufgreifend bestätigte Kreisbaudirektor Lenzen, dass die Einschätzung des Ausschusses, wonach ein Buscap an dieser Stelle nicht sinnvoll sei, bereits nach Abstimmung mit der Stadt Neuss dem Landesbetrieb mitgeteilt worden sei und insoweit dort bekannt sein dürfte. Ausschussmitglied Holler beendete seine weiteren Ausführungen mit der Anmerkung, dass laut einer ihm vorliegenden Pressemitteilung des Landesbauministeriums insgesamt 2. Mio. € Fördergelder für die Anlegung sogenannter Bürgerradwege bereitgestellt würden. Der Kreis möge sich darum bemühen, eigene Maßnahmen für dieses seit dem Jahre 2005 laufende Programm zur Förderung anzumelden.

 

Dem entgegnete Landrat Petrauschke, dass der Kreis nicht über geeignete derartige Streckenabschnitte verfüge, welche für die Anlage sogenannter (im baulichen Standard deutlich abgesenkter) Bürgerradwege in Frage kämen.

 

Hiernach erteilte Ausschussvorsitzender Fischer das Wort an Ausschussmitglied Boestfleisch. Das verwaltungsseits vorgesehene Mehrjahresprogramm für die Jahre 2011 bis 2015 bedürfe nach Auffassung seiner Fraktion an zwei Stellen einer Korrektur. So würden die beiden bereits im Ausschuss vorgestellten und debattierten Maßnahmen K 10 (Markierungslösungen zur Sicherung des Radverkehrs außerorts zwischen Noithausen und Barrenstein) für das Jahr 2012 sowie K 12 (Radweg L 380 bis B 9) auf Bedenken seiner Fraktion stoßen. Die für die K 10 vorgesehenen Markierungslösungen entsprächen nicht oder nur äußerst unzureichend den zu fordernden Sicherheitsaspekten. Überdies sei das jeweils zu beachtende Preisleistungsverhältnis tendenziell negativ zu bewerten. Seine Bitte gehe dahin, die Verwaltung solle zu diesen beiden vorgenannten Maßnahmen geeignete Alternativen entwickeln.

 

Die vorherige Wortmeldung von Ausschussmitglied Boestfleisch aufgreifend regte Landrat Petrauschke an, eine interfraktionelle Begehung unter Beteilung der Verwaltung und des mit der Planung beauftragten Ingenieurbüros vorzusehen, um sich vor Ort einen Eindruck von einer bereits umgesetzten Realisierung der sogenannten Markierungslösungen zu verschaffen.

 

Nach weiteren Wortmeldungen der Ausschussmitglieder von Nesselrode, Markert und Dorok rief Ausschussvorsitzender Fischer zur Beschlussfassung zu den Tagesordnungspunkten 5, 5.1 und 5.2 auf.