Sitzung: 22.02.2010 Finanzausschuss
Vorlage: 20/0315/XV/2010
Beschluss:
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Kreistag, in § 7 der Haushaltssatzung folgende Regelung zu beschließen:
„Die Kreisumlage und die Mehrbelastungen sind mit je einem Viertel zum 15.02./15.05./15.08. und 15.11. zu zahlen.“
Protokoll:
Es lagen keine Wortmeldungen vor.
Abstimmungsergebnis:
Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.