Sitzung: 10.03.2010 Kreistag
Vorlage: 20/0343/XV/2010
Beschluss:
Der Kreistag beschloss einstimmig folgende Änderung des § 7 der Haushaltssatzung 2010:
“Die Kreisumlage und die Mehrbelastungen sind mit je einem Viertel zum 15.02./15.05./15.08. und 15.11. zu zahlen.”
Protokoll:
Da ein Beschluss zur Satzung die Zahlungstermine beinhalte, zog Landrat Hans-Jürgen Petrauschke den Tagesordnungspunkt vor.
Auf Nachfrage des Kreistagsabgeordneten Jürgen Güsgen erklärte Landrat Hans-Jürgen Petrauschke, dass bis zur Gültigkeit der neuen Satzung, die Zahlungstermine der alten Satzung gelten.