Beschluss:

Der Beirat bei der Unteren Landschaftsbehörde erhebt keinen Widerspruch gegen die Gewährung von Befreiung gem. § 67 Abs. 1 BNatSchG für die zunächst bis zum 31.12.2014 befristete Zulassung einer Beleuchtung des Trainingsfeldes in Korschenbroich-Neersbroich unter Verwendung von insektenfreundlichen Natriumdampflampen. Eine Umrüstung auf Natriumdampflampen hat bis zum 01.09.2010 zu erfolgen. Eine weitere Erschließung des Bereiches darf nicht erfolgen. Eine Entscheidung über eine evtl. Verlängerung der Zulassung ist zu gegebener Zeit im Licht der dann erfolgenden Begründung zu treffen.


Protokoll:

Der Vorsitzende erklärte, dass der Sportverein in diesem Fall in der Vergangenheit seitens der Stadt Korschenbroich unnötig und nicht ganz legal in Kosten getrieben worden sei. Er gehe davon aus, dass die Stadt nunmehr dem Verein die dringend notwendige Umrüstung auf Natriumdampflampen finanziere. Die Befreiung gelte zunächst für fünf Jahre; welche Situation dann gegeben sei, wisse heute noch niemand. Das Ziel einer Verlagerung des Trainingsfeldes bleibe aber nach wie vor bestehen.

 

Umweltdezernent Mankowsky zitierte zur Frage der Finanzierung die Versicherung des Bürgermeisters der Stadt Korschenbroich aus dessen Schreiben vom 09.02.2010, dass schnellstmöglich ein solcher Umbau in eine insektenfreundliche Beleuchtung erfolgen werde, auch wenn dies mit erheblichen Kosten verbunden sei.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig ohne Stimmenthaltungen.