Beschluss:

Der Beirat bei der Unteren Landschaftsbehörde erhebt keinen Widerspruch gem. § 69 Abs. 1 LG NRW gegen die Gewährung von Befreiung gem. § 67 Abs. 1 BNatSchG für die Verlegung der Olympiasiegerstraße in Neuss-Minkel. Auf die vorgesehene Anlage der Gehölzstreifen an der L 201 ist aus Gründen der Verkehrssicherheit zu verzichten. An deren Stelle sind artenreiche Wiesen als Saum zur Straße zu entwickeln. Die entfallenden Gehölzstreifen sind an anderer Stelle zu realisieren.


Protokoll:

Beiratsmitglied Bolz erhob angesichts des Umfangs der Verlegung Bedenken gegen das Projekt. Seines Erachtens sei eine geringfügigere Verlegung mit Verbreiterung ausreichend. Die Planung führe zu einer Erhöhung der Geschwindigkeit auf dieser kleinen Straße, die als Sackgasse ende. Zudem sei offen, wie die Remise zukünftig genutzt werde, da die alten Straßenflächen als Wiese eingesät werden sollten.

 

Beiratsmitglied Otten bat um Informationen über die Frage der angesprochenen Überflutungen.

 

Herr Schmitz verwies auf die Darstellungen der Stadt Neuss hinsichtlich der Verkehrssicherheit der Straße. Im derzeitigen Ausbauzustand könne die Straße, heute im Privateigentum, von der Stadt nicht als verkehrssicher übernommen werden. Maßgeblich seien Ausbaubreite und Gefälle in den unübersichtlichen Kurven. Informationen über frühere Überflutungen lägen der Unteren Landschaftsbehörde nicht vor. Der Ausbau sei gegenüber früheren Überlegungen deutlich reduziert worden. Die Nutzung der Remise obliege dem Eigentümer. Sie sei allerdings nach wie vor an die Zufahrt angebunden.

 

Beiratsmitglied Kallen wies auf die möglichen Gefahren durch in die renaturierten Bereiche wechselnde Tiere hin.

 

Es schloss sich eine Diskussion über die Frage der Verkehrsbelastung der Straße an, wobei Herr Schmitz darauf hinwies, dass die Straße zu einer kleinen Ortschaft führe, die auch eine Gaststätte umfasse. In dem Ortstermin sei er überrascht gewesen, wie viele Kraftfahrzeuge die Straßen befahren hätten und dass diese doch recht zügig gefahren seien.

 

Beiratsmitglied Bolz hielt die Planung angesichts der geringen zugelassenen Geschwindigkeit für völlig überzogen. Es gebe andere Möglichkeiten der Geschwindigkeitsreduzierung. Zur gewachsenen Landschaft zählten auch die gewachsenen Wegeführungen, die jetzt aufgegeben würden.

 

Beiratsmitglied Lechner sah die Verbesserung der Verkehrsführung mit Blick auf die zu befürchtende Zunahme der Geschwindigkeit als bedenklich an.

 

Herr Mankowsky wies darauf hin, dass es hier um die Verkehrssicherheit und um haftungsrechtliche Fragen gehe. Im Fall eines Unfalls werde zunächst nach der Verantwortung und dem Zustand der Straße im Licht der technischen Vorgaben gefragt. Daher empfehle er, dem Ansinnen der Stadt Neuss zu folgen.

 

Beiratsvorsitzender Lechner wies darauf hin, dass gerade gut ausgebaute Straßen oft Unfallschwerpunkte seien.

 

Beiratsmitglied Müller äußerte Verständnis dafür, dass im Fall eines Ausbaus dieser regelgerecht und auf die Zukunft ausgerichtet erfolge, damit nicht in wenigen Jahren wiederum ein Ausbau erfolgen müsse.

 

Beiratsmitglied Otten bat ebenfalls um Verständnis dafür, dass ein regelgerechter Ausbau erfolgen müsse.

 

Der Vorsitzende betonte, dass man angesichts der Notwendigkeit der Ausbaumaßnahme durch den Straßenbaulastträger kaum eine andere Wahl habe, als dies hinzunehmen. Wichtig sei aber, dass die vorgesehenen Ausgleichsmaßnahmen den Eingriff in die Landschaft kompensierten und den Artenschutz förderten. Dies sei mit den Gehölzstreifen entlang der L 201 und dem Alleecharakter an der ausgebauten Straße durchaus gewährleistet. Er begrüße insbesondere auch die Beseitigung der alten Trasse mit Einsaat der Flächen. Allerdings müsse auch die vorgesehene geringe Geschwindigkeit eingehalten werden. Daher befürworte er die Anlage einer die Geschwindigkeit bremsenden Einrichtung.

 

Herr Mankowsky sah dies positiv. Man werde die Anregungen des Beirates an die Stadt Neuss weitergeben.

 

Beiratsmitglied Kallen sah die an der L 201 vorgesehenen neuen Feldgehölze als bedenklich an. Hier würden neue Einstände für Wild geschaffen. Dies könne den Verkehr auf der Landstraße erheblich gefährden.

 

Beiratsvorsitzender Lechner schlug vor, stattdessen Hochstaudenfluren zu schaffen. Eine artenreiche Wiesenstruktur an dieser Stelle sei ebenfalls sehr positiv.

 

Beiratsmitglied Müller regte an, diese Gehölzstreifen mit den weiteren Kompensationsmaßnahmen zusammenzufassen.

 

Herr Schmitz sagte zu, mit der Stadt Neuss die Frage der vorgesehenen Kompensationsmaßnahmen unter den geäußerten Gesichtspunkten nochmals zu besprechen. Die geplanten Gehölzstreifen seien keine zwingenden und unverzichtbaren  Elemente.

 

Beiratsvorsitzender Lechner fasste zusammen, dass ergänzend zu dem Beschlussvorschlag der Verwaltung angeregt werde, auf die Gehölzstreifen an der L 201 zu verzichten und an dieser Stelle einen artenreichen Wiesenstreifen als Abstandsfläche zur Straße anzulegen. Die Gehölzstreifen könnten dann an eine andere Stelle verlagert werden.


Abstimmungsergebnis:

Eine Gegenstimme, ohne Stimmenthaltungen.