Beschluss:

Der Beirat bei der Unteren Landschaftsbehörde vertagt eine Entscheidung über seine Stellungnahme im beantragten Verfahren zur einstweiligen Sicherstellung bis zur Vorlage der ausgewerteten Artenschutzkartierung. Der Landschaftsbeirat bzw. dessen Vorsitzender wird im Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes für das Seengelände beteiligt.

Die Verwaltung wird gebeten, die früheren Zusagen und Entscheidungen im Hinblick auf die Nutzung der Seen zu prüfen.


Protokoll:

Beiratsvorsitzender Lechner wies auf die umfangreichen Darstellungen hin. Besonders interessant sei die Stellungnahme des LANUV. Auch Herr Wörhoff, Mitglied der Landschaftswacht, der das Gebiet seit über 20 Jahren beobachte, habe sich für eine Erhaltung ausgesprochen.

Entscheidend für den Antrag zur Sicherstellung des südlichen Sees sei, dass die Kiesbereiche im Mittelteil Bruthabitat des streng geschützten Flussregenpfeifers seien, der in Nordrhein-Westfalen nur noch eine geringe Anzahl an Brutpaaren aufweise. Jedes Brutvorkommen, das gestört oder vertrieben werde, sei eine Reduzierung der Art. Im Jahr der Biodiversität sei es eine Verpflichtung, eine weitere Schwächung der Arten zu verhindern.

Leider habe die Stadt Neuss sich durch einen Investor zu einer Bauleitplanung mit Hotel, Seequerungen und weiteren Freizeitaktivitäten drängen lassen, und dies ausgerechnet auf diesen Flächen. Werde das realisiert, sei dies das Ende des Lebensraumes des Flussregenpfeifers und auch des Flussuferläufers, der dort gesichtet worden sei. Im Winter gingen dort nordische Enten nieder. Im Umfeld gebe es nach wie vor Rebhühner, Feldlerchen und Kiebitze, alles planungsrelevante Arten, die berücksichtigt werden müssten. Hinzu kämen noch die streng geschützten Kreuzkröten, die in einem Teilbereich des Gebietes lebten. All das verpflichte dazu, diese Gebiete von allen Bebauungsvorhaben freizustellen und die Vorkommen zu sichern.

Die ablehnende Stellungnahme der Kreisverwaltung stamme aus einer Zeit vor dem Inkrafttreten des neuen Bundesnaturschutzgesetzes. Es sei sinnvoll, heute als Beirat zu fordern, dass eine Unterschutzstellung erfolge, zumal das LANUV dies unterstütze und im Biotopkataster das Gebiet als naturschutzwürdig eingestuft werde.

Der Zugriff auf Grundstücke für alle möglichen Nutzungen mit Ausnahme des Artenschutzes habe zu einer massiven Reduzierung der Arten geführt. Daher bitte er den Beirat, eine Resolution zu beschließen, die verdeutliche, dass man wünsche, dass solche Gebiete so geschützt würden, dass eine weitere Abnahme der Arten und Individuen verhindert werde.

 

Beiratsmitglied Arndt betonte, dass der Bebauungsplan hier seitens der Stadt Neuss ohne Gemeinwohlgründe, aber aus dem wirtschaftlichen Interesse eines Einzelnen heraus aufgestellt worden sei. Dies sei nicht rechtmäßig. Leider habe sich bisher kein Kläger gefunden. Weiterhin sei eine Änderung des Flächennutzungsplanes für notwendig gehalten worden. Auch dies sei nicht erfolgt. Sie wünsche sich, dass die Kreisverwaltung dies geprüft hätte. Spätestens dann seien viele wichtige Fragen gestellt worden, nämlich nach den schutzwürdigen Gegebenheiten. Im GEP sei der Bereich als Grünzug ausgewiesen. Zudem sei seitens der Stadt oberhalb des Sandhofsees eine Ökokontofläche eingerichtet, sodass der Bereich langfristig eine Entwicklungsmöglichkeit habe. Leider fehlten ihr noch die Ergebnisse der Artenschutzkartierung im Auftrag der Stadt.

Beiratsmitglied Arndt zitierte weiter aus einem Presseartikel, wonach im Bereich des Sandhofsees die unterschiedlichsten Nutzungen vorgesehen seien. Sie bat um Prüfung, ob dies zulässig sei.

 

Beiratsmitglied Otten erklärte, dass eine Auskiesung ein Eingriff in die Natur sei. Jetzt dürfe nicht durch Nutzungen, die auch woanders umgesetzt werden könnten, die letzte Chance zu einer Renaturierung verloren gehe. man müsse der Natur zurückgeben, was man ihr genommen habe. Das Beste sei, es so zu belassen, wie es sei und der Natur zu überlassen. Der zweite See könne zurückhaltend bewirtschaftet werden.

 

Da man es hier nicht mit einem Schutzgebiet zu tun habe, riet Beiratsmitglied Klauth zu einem behutsamen Vorgehen gegenüber der Stadt Neuss.

 

Vorsitzender Lechner betonte, dass jede Kommune die artenschutzrechtlichen Bestimmungen einzuhalten habe.

 

Herr Mankowsky erläuterte, dass der Rhein-Kreis Neuss in Verfahren zur Aufstellung eines Bauleitplanes als Träger öffentlicher Belange beteiligt werde. Man spreche mit der Stadt auch in Richtung der Lösung der Artenschutzprobleme. Ob dabei eine Resolution hilfreich sei, könne man spekulieren. Sicher sei, dass der Artenschutz auch in der Bauleitplanung im Fokus stehe. Das wisse auch die Stadt Neuss.

Eine einstweilige Sicherstellung, wie beantragt worden sei, präferiere man nicht. Da man keine endgültige Unterschutzstellung plane, könne man auch nicht einstweilig sicherstellen. Von daher empfehle er, mit der Stadt im Gespräch zu bleiben. Dies sei ein richtiger Schritt, bevor man Resolutionen beschließe, deren Erfolg fraglich sei. Der Beirat könne in die weitere Bearbeitung dieses Planverfahrens einbezogen werden.

 

Beiratsvorsitzender Lechner erklärte, dass er die Resolution in Richtung des Rhein-Kreises Neuss vorgesehen habe, nämlich zur Unterschutzstellung des Gebietes entsprechend der Empfehlung des LANUV.

 

Herr Große betonte, dass die artenschutzrechtlichen Belange vom Rhein-Kreis Neuss sehr restriktiv in das Aufstellungsverfahren eingebracht würden. Auf Grund der Forderung des Kreises sei ein artenschutzrechtliches Gutachten in Bearbeitung. Dabei sei klar herausgearbeitet worden, welche Arten betroffen seien. Eine der Zielarten sei der Flussregenpfeifer. Um eine Vereinbarkeit des Vorhabens mit den Artenschutzbelangen zu erreichen, werde das Gutachten bemüht. Zurzeit werde geprüft, ob dies durch vorgezogene Maßnahmen, sog. CEF-Maßnahmen, gelingen könne, d. h., es sollten durch Maßnahmen an anderer Stelle der Art ihre benötigten Kies- und Sandflächen zur Verfügung gestellt werden. Ob dies gelingen werde, müsse man sehen. Die Ergebnisse des Gutachtens seien abzuwarten.

Die Frage einer Unterschutzstellung sei schwieriger zu beantworten. Ein Wert aus Sicht des Artenschutzes rechtfertige nicht unbedingt eine Unterschutzstellung als Schutzgebiet oder -objekt. Zudem sei allein dadurch noch nichts erreicht, da ohne Pflegemaßnahmen die wichtigen offenen Flächen verbuschen und ihren Wert verlieren würden. Solche Maßnahmen könne man aber nur mit dem Eigentümer durchführen. Weiterhin beschließe der Kreis seine Planung nicht ohne Abstimmung mit den Kommunen.

Es liege jetzt aktuell die Stellungnahme des LANUV vor. Diese sei der Stadt Neuss noch nicht bekannt. Er schlage daher vor, zunächst diese aktuelle Stellungnahme in das Bebauungsplanverfahren einzubringen und anschließend mit der Stadt die Frage einer Unterschutzstellung zu erörtern.

 

Beiratsmitglied Otten bat darum, als Beirat klar dazu Stellung zu beziehen, was man wolle. Möglicherweise seien in der Rekultivierungsplanung Fehler gemacht worden, die man jetzt korrigieren müsse.

 

Herr Große erklärte, dass es zwar eine alte Rekultivierungsplanung gebe, die aber die aktuellen Entwicklungen nicht habe voraussehen können. Insbesondere seien dem Rekultivierungsverpflichteten keine Artenschutzmaßnahmen über längere Zeitdauer aufgegeben worden.

 

Beiratsmitglied Otten stimmte dem zu. Gleichwohl könne man Versäumnissen aus der Vergangenheit heute so nicht zustimmen, sondern müsse die Ansprüche des Naturschutzes geltend machen.

 

Der Vorsitzende erklärte, dass er die Stadt Neuss bereits vor Beginn des Planungsverfahrens über das Vorkommen des Flussregenpfeifers informiert habe. Dies habe die Stadt nicht davon abgehalten, eine Aktiverholung für die Bürger vorzusehen. Die Planung werde immer weiter entwickelt. Er gehe davon aus, dass, unabhängig vom Ergebnis des Artenschutzgutachtens, seitens der Stadt Neuss versucht werde, an die Flächen zu kommen. Für den Fall sei eine Unterschutzstellung sehr hilfreich.

 

Dem stimmte Beiratsmitglied Bolz zu. Das Signal des LANUV sei eindeutig. Man müsse der eingesetzten schleichenden Entwicklung zur Verdrängung der Arten entgegenwirken. Der Beirat müsse sich für den Antrag aussprechen.

 

Vorsitzender Lechner schlug vor, die Kreisverwaltung aufzufordern, eine Unterschutzstellung als Geschützten Landschaftsbestandteil vorzusehen, dies zunächst als einstweilige Sicherstellung.

 

Beiratsmitglied Arndt wies darauf hin, dass nach einer Vorlage der Stadt Neuss über die Beplanung des Mittelteils hinaus eine Erweiterung der Planung auf die Seitenteile des Geländes nicht ausgeschlossen werde. Das Gebiet sei durch Besucher der Disco bereits heute stark belastet. Es könne nicht verwundern, wenn dadurch alle Tiere in der Umgebung vertrieben würden. Auch sei der Zaun beseitigt was zu Störungen durch Besucher führe.

 

Herr Schmitz erklärte, dass der Zaun nicht zuletzt auf Forderung der Unteren Landschaftsbehörde beseitigt worden sei, um die rekultivierten Abgrabungsgebiete der Bevölkerung für die stille Erholung zurückzugeben.

 

Vorsitzender Lechner erläuterte am Beispiel des Reuschenberger Sees die negativen Folgen einer Öffnung eines solchen Geländes für Besucher durch umlaufende Wege. Hier seien alle wertvollen Arten verschwunden.

 

Beiratsmitglied Arndt erklärte, dass ihrer Erinnerung nach im damaligen Verfahren bei der Freigabe des Sandhofsees für eine eng begrenzte wassersportliche Nutzung die ehemalige Regattabahn der Natur habe überlassen werden sollen. Dies sei der Beschluss des Beirates gewesen.

 

Der Vorsitzende stimmte dem zu. Nunmehr sei seitens der Stadt Neuss geplant, beide Seen entgegen dieser Erklärung aktiv zu verplanen. Man müsse die Kreisverwaltung auffordern, die Seen einstweilig sicherzustellen und später unter Schutz zu stellen.

 

Beiratsmitglied Müller betonte, dass die Flächen durch Gewerbegebiete, Autobahnen und Straßen umfasst und beeinträchtigt seien. Ihres Erachtens seien Schutzgebiete eher an anderen, nicht so hoch frequentierten und belasteten Stellen sinnvoll. Dort könne dann auch eine Sperrung für das Betreten erfolgen. Sie sehe an anderen Stellen bessere Entwicklungsmöglichkeiten.

 

Herr Mankowsky stimmte dem zu. Man habe es mit einem hoch belasteten Gebiet zu tun. Von daher sei auch seitens des Rhein-Kreises Neuss nicht vorgesehen, das Gebiet unter Schutz zu stellen, womit die einstweilige Sicherstellung nicht in Betracht komme. Er rege an, gegenüber der Stadt Neuss die Berücksichtigung der Artenschutzbelange in der Bauleitplanung zu fordern und die alte Beschlusslage zu den Seen, die zwischen einer aktiven Nutzung und der Überlassung zur natürlichen Entwicklung differenziere, zur Grundlage zu erheben.

 

Der Vorsitzende erklärte, dass dies bedeute, dass die Stadt ihre Vorstellungen aufgeben müsse. Die Tiere hätten sich dieses Gebiet als Lebensraum ausgesucht. Die umliegenden Nutzungen seien eher eine Abschirmung als eine Störung. Wenn die Stadt ihre Vorstellungen ändere und den Artenschutz sichere, sei man selbstverständlich zufrieden.

 

Beiratsmitglied Arndt wies darauf hin, dass der Kompromiss zu den Nutzungen zeitlich vor der Aufstellung der Bebauungspläne gelegen habe. Dieser sei aber nicht beachtet worden. Sie warf nochmals die Frage nach der Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanverfahrens auf.

 

Herr Große erläuterte, dass die Stadt Neuss einen Aufstellungsbeschluss für eine Bauleitplanung eigenverantwortlich fasse. Der Kreis sei hier noch nicht unmittelbar gefragt. Eine notwendige Änderung des Flächennutzungsplanes könne gegebenenfalls in einem Parallelverfahren erfolgen.

 

Beiratsmitglied Bolz schlug vor, dass die Stadt Neuss die Bauleitplanung auf beide Seen ausdehnen solle, wobei dann die damalige Absprache hinsichtlich der unterschiedlichen Nutzungen als Wassersportsee und als Ausgleichsflächen dafür berücksichtigt werden könne.

 

Auf den Vorschlag von Beiratsmitglied Otten zur Unterschutzstellung des Gebietes, wobei dann später im Licht der Planungen der Stadt entschieden werden könne, ob diese zustimmungsfähig seien, erläuterte Herr Mankowsky, dass diese Entscheidung vom Kreistag zu treffen sei. Er habe starke Zweifel daran, dass der Kreistag eine Entscheidung für eine Unterschutzstellung gegen ein laufendes Bauleitplanverfahren treffen werde. Der Kreis sei im Bebauungsplanverfahren beteiligt und werde die Artenschutzbelange einbringen.

 

Beiratsmitglied Arndt erklärte, dass Restflächen der ackerbaulichen Nutzung aus Artenschutzgründen oft sehr wichtig seien. Auf den Flächen um die Seen, auf denen Ausgleichsmaßnahmen für die umliegende Bebauung festgesetzt seien, werde noch Ackerbau betrieben, Hier habe sie selbst noch Lerchen und Rebhühner gesehen. Solche Flächen seien ihres Erachtens durchaus zur Festsetzung als Landschaftsschutzgebiet geeignet, auch wenn dies vorrangig aus Artenschutzgründen erfolge.

 

Herr Große erläuterte, dass nach dem neuen Bundesnaturschutzgesetz eine Festsetzung als Geschützter Landschaftsbestandteil auch wegen der Vorkommen geschützter Arten möglich sei. Nur dies komme also rechtlich und fachlich in Frage. Dabei erhebe sich aber die Frage, in welchem Umfang dies erfolgen solle. Die Entscheidung müsse der Kreistag treffen. Bevor ein solcher Aufstellungsbeschluss gefasst sei, werde die Verwaltung keine einstweilige Sicherstellung vorbereiten.

 

Im Folgenden wurden die rechtlichen Voraussetzungen der einstweiligen Sicherstellung auch am Beispiel des Kamillusparks erläutert.

 

Beiratsmitglied Lechner warf die Frage nach der artenschutzfachlichen Beurteilung der Konsequenzen eines Bebauungsplans für die im Gebiet lebenden Tiere auf.

 

Herr Große verwies auf das laufende artenschutzfachliche Gutachten. Es handele sich um einen sehr gewissenhaften Gutachter, der klare Feststellungen getroffen habe. Dieser Gutachter müsse nun Maßnahmen vorschlagen, die einen Erhalt der gefährdeten Art sicherstellten. Dies liege noch nicht vor und sei abzuwarten.

Das LANUV habe eine rein fachliche Stellungnahme abgegeben. Auf der Ebene des Rhein-Kreises Neuss habe man bei Planungen darüber hinaus auch andere Belange in die Überlegungen einzubeziehen und sich insbesondere auch mit der Kommune als Trägerin der Bauleitplanung abzustimmen. Zumindest müsse man zunächst mit der Stadt reden und ihr die Berücksichtigung der aktuellen Stellungnahme ermöglichen.

 

Herr Mankowsky wies darauf hin, dass eine einstweilige Sicherstellung zurzeit bereits an der fehlenden Absicht des Trägers der Landschaftsplanung zur Unterschutzstellung scheitere.

 

Beiratsmitglied Otten schlug vor, zunächst die Ergebnisse des laufenden Gutachtens abzuwarten und heute keinen Beschluss zu fassen.

 

Auf die Frage von Beiratsmitglied Friedrich erläuterte Herr Mankowsky, dass eine Entscheidung für eine Unterschutzstellung nur durch den Kreistag getroffen werden könne.

 

Beiratsmitglied Gieles bezweifelte, dass es möglich sei, den Artenschutz und die Erholung an diesem See miteinander in Einklang zu bringen. Man könne sich nur für einen von beiden Wegen entscheiden.

 

Herr Große erklärte, dass dies zu lösen auf der Grundlage eben des Gutachtens Aufgabe des Bebauungsplanes sei.

 

Der Vorsitzende erklärte, dass er erkenne, dass die Bemühungen zum Schutz streng geschützter Arten nicht so ernst genommen würden, wie es nach dem Bundesnaturschutzgesetz nötig sei. Er sehe den Zeitpunkt gekommen, an dem man überlegen müsse, einen Strafantrag zu stellen, da es sich um eine Straftat handele, wenn man die Lebensräume streng geschützter Arten zerstöre. Und darauf laufe zurzeit das Bemühen der Stadt Neuss hinaus.

 

Herr Schmitz verneinte dies. Die Planung stelle keinen Straftatbestand dar. Dies treffe unter Umständen für die tatsächliche Zerstörung des Lebensraumes oder z. B. die Tötung von Tieren zu.

 

Beiratsmitglied Lechner erläuterte, dass hier insbesondere die Hunde, die durch das Gebiet streunten und wilderten, ein Problem darstellten. Leider hätten die Hundebesitzer kein Einsehen, den Hund an die Leine zu nehmen.

 

Der Vorsitzende bat unter diesem Gesichtspunkt darum, dass das Gelände nach einer Entscheidung über dessen künftige Behandlung wieder eingezäunt werde.

 

Beiratsmitglied Otten beantragt, die Beschlussfassung heute auszusetzen und den Tagesordnungspunkt für die nächste Beiratssitzung erneut vorzusehen. Eine Beratung sei dann unter Berücksichtigung der Ergebnisse des Gutachtens möglich.

 

Der Vorsitzende bat die Verwaltung darum, ihn im Planungsverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes zu beteiligen.

 

Die Beteiligung des Beirates bzw. des Vorsitzenden im Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes wurde unter dem Gesichtspunkt, dass es sich um einen wesentlichen Bebauungsplan handelt, zugesagt.

 

Der Vorsitzende schlug vor, entsprechend dem Vorschlag von Beiratsmitglied Otten heute eine Entscheidung zu vertagen, bis die Ergebnisse des Gutachtens vorlägen. Der Punkt werde auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung gesetzt. Der Beirat bzw. er als Vorsitzender werde in den Planungsprozess für die Bauleitplanung in diesem Bereich eingebunden. Die Verwaltung werde gebeten, die früheren Entscheidungen und Zusagen im Hinblick auf die Nutzung der Seen zu prüfen.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig ohne Stimmenthaltungen.