Beschluss:

Dem Paritätischen Sozialdienst wird zu den Betriebskosten von Spielgruppen für das Jahr 2010 ein freiwilliger Zuschuss in Form einer Pauschale je Spielgruppe von 895,00  €/Jahr x 4 Gruppen = 3.580,00 € + ein Mietzuschuss von 1/3 der Mietkosten = 592,00 €, ergibt zusammen 4.172,00 € gewährt. 

Die Verwendung des Zuschusses ist bis zum 31.3.2011 nachzuweisen.

Die Höhe des Zuschusses ergibt sich aus der Zahl der tatsächlich angebotenen Gruppen und den tatsächlichen Mietzahlungen.

 

Die Mittel sind im Haushalt 2010 im Produktplan 060 361 010 eingeplant.

 


Protokoll:

Herr Bernards erkundigte sich, warum für die Nutzung der Räume in Jüchen und Bedburdyck eine Miete verlangt werde und bat die Verwaltung um Prüfung, ob es nicht möglich wäre die Räume, wie es sonst auch üblich sei, im Rahmen der Verwaltungspauschale zu nutzen.

 

Herr Lonnes und Herr Dierselhuis teilten mit, dass man diesem Hinweis nachgehen werde.

 

Der Kreisjugendhilfeausschuss fasste anschließend einstimmig den folgenden Beschluss: