Protokoll:

Herr Dr. Dörr referiert über potentielle Einflüsse von Hochspannungsleitungen auf die menschliche Gesundheit. (Der Vortrag ist der Niederschrift als Anlage 1 beigefügt.) Herr Dr. Dörr informiert über die Eigenschaften und Größen der Strahlungsqualität. Er stellt Grafiken der Forschungsgesellschaft für Energie- und Umwelttechnologie (FGEU) und der Firma Siemens vor. Daraus gehe hervor, dass ab ca. 60 m Entfernung von den Hochspannungsleitungen keine nennenswerten elektrischen und magnetischen Felder mehr vorhanden seien. Er berichtet von verschiedenen Studien, die sich mit den potentiellen Auswirkungen auf Menschen beschäftigen. Herr Dr. Dörr erklärt, dass der Grenzwert nach Bundes-Immissionsschutzverordnung (26. BImSchV) für die magnetische Leistungsflussdichte in Deutschland bei 100 µT (Mikrotesla) liege. Im Umfeld von Hochspannungsmasten würden i. d. R. Werte in Höhe von 0,11 µT gemessen. Herr Dr. Dörr informiert über die Empfehlungen des Bundesamtes für Strahlenschutz.

 

Herr Dorok berichtet, dass in den Niederlanden ein Grenzwert von 0,5 µT und in der Schweiz von 1,0 µT existiere. Herr Traut wartet weiterhin auf statistische Angaben zu den verschiedenen Krebsarten und deren Ursachen. Er betont, dass in Reuschenberg ein Wert von 16,5 µT gemessen worden sei. Vorsitzender Herr Boestfleisch vermutet, dass dieser Wert wohl direkt unterhalb einer Hochspannungsleitung ermittelt worden sei. Herr Stölting bedauert, dass in den vielen 1000 Veröffentlichungen keine belastbaren Angaben zum Einfluss solcher elektromagnetischen Felder auf die menschliche Gesundheit vorhanden seien. Herr Markert betont, dass vom Rhein-Kreis Neuss initiiert sicherlich nicht die Grenzwerte geändert werden können, verweist aber auf die Empfehlung des Bundesamtes für Strahlenschutz, wonach Emissionen im Rahmen der technischen Möglichkeiten zu reduzieren seien. Herr Focken erkundigt sich zum Einfluss parallel verlaufender Hochspannungsleitungen.

Herr Dr. Dörr führt aus, dass das landesweite Krebskataster weiterhin im Aufbau sei, für den Rhein-Kreis Neuss aber noch keine Angaben abrufbar seien. Er erwarte aber auch nicht, dass eines Tages den elektromagnetischen Strahlungen zweifelsfrei auch diverse Tumorerkranken zugeordnet werden können. Auf Frage von Frau Hugo-Wissemann betont Herr Dr. Dörr, dass aus umweltmedizinischer Sicht eine Risikominimierung durch den Einsatz von Techniken mit geringeren Emissionen zu bevorzugen sei.

 

Herr Mankowsky fasst zusammen, dass es sich bei diesem Vortrag um Ausführungen eines anerkannten Umweltfachmediziners handle. Komme es zum offiziellen Genehmigungsverfahren, werde diese Sichtweise selbstverständlich auch in die Stellungnahme des Kreisgesundheitsamtes einfließen. Herr Mankowsky gibt jedoch zu Bedenken, dass eine Genehmigungsbehörde trotz alledem an die Grenzwerte der Bundes-Immissionsschutzverordnung gebunden sei.