Beschluss:

Der Kreistag nahm einstimmig die gemäß § 22 Abs. 4 Gemeindehaushaltsverordnung NRW vorgelegte Übersicht der nach § 22 Abs. 1-3 Gemeindehaushaltsverordnung NRW vorgenommenen Ermächtigungsübertragungen mit Angabe der Auswirkungen auf den Ergebnisplan und den Finanzplan des Haushaltsjahres 2010 zur Kenntnis.