Protokoll:

Her Clever verweist auf die ausführliche Tischvorlage zum Thema (Anlage 4) und fasst die Informationen zusammen. Aufgrund steigender Erlöse auf dem Altpapiermarkt sei immer mehr Altpapier gewerblich gesammelt worden. Dadurch seien die über die Einsammlungskosten hinausgehenden Erlöse in private Kassen geflossen. Das Bundesverwaltungsgericht habe zwischenzeitlich festgestellt, dass diese gewerblichen Sammlungen nicht im Einklang mit dem  Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz stehen. Es sei daher geboten, die gewerblichen Sammlungen zu untersagen und das Altpapier wieder über die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zu erfassen und zu verwerten. Die über den Erfassungsaufwand hinausgehenden Erlöse gelangten dadurch in den Gebührenhaushalt und würden damit an alle Einwohner und Einwohnerinnen weitergeben. Das in drei Städten gesammelte Altpapier würde im Rahmen des bestehenden Entsorgungsvertrages mit der EGN verwertet. Für das Altpapier aus den anderen fünf Kommunen sei eine Neuausschreibung der Papierverwertung vorgesehen. Die unterschiedlichen Konditionen würden in eine einheitliche Regelung für alle Kommunen einfließen. Herr Clever betont, dass es angesichts der eindeutigen Rechtswidrigkeit der gewerblichen Sammlungen keine andere Handlungsalternative für den Rhein-Kreis Neuss gebe.

 

Herr Welter wünscht das Aktenzeichen des betreffenden Urteils des Bundesverwaltungsgerichts. (Anmerkung der Schriftführung:  BVerwG 7C 16.08 vom 18.06.2009)

 

Herr Welter und Herr Clever diskutieren verschiedene Zahlen über gewerbliche Mehrbelastungen in Jüchen, wenn dort die gewerbliche Sammlung von Altpapier untersagt würde.