Beschluss:

Der Kreisausschuss beschloss einstimmig im Wege der Dringlichkeit gem. § 50 Abs. 3 KrO NRW, dass zum Schuljahr 2010/2011

 

  • am Berufsbildungszentrum Neuss-Hammfeld die Zügigkeit von Bildungsgängen wie folgt erhöht wird:

 

Bildungsgang                                                               Zügigkeit                      Zügigkeit
                                       bisher                         künftig

 

Duale Bildungsgänge

 

Anlagenmechaniker Sanitär-Heizung-Klimatechnik             2                                  3

Elektroniker Betriebstechnik                                                         2                                  3

Elektroniker für Energie- und Gebäudetechnik                                2                                  3

Fachinformatiker Anwendungsentwicklung/
    Fachinformatiker Systemintegration/
    Informations- und Telekommunik.system- Elektroniker
    (gemeinsame Beschulung)                                                      2                                  3

Industriemechaniker                                                                   2                                  3

Maler und Lackierer, Fachrichtung Gestaltung/                              2                                  3
    Instandhaltung

Mechatroniker                                                                            1                                  2

Metallbauer (Fachrichtung Konstruktionstechnik)/
    Teilezurichter (gemeinsame Beschulung)                                  2                                  3

Tischler                                                                                     2                                  3

 

Vollzeitbildungsgänge

 

Berufsorientierungsjahr Metalltechnik                                           2                                  4

Berufsgrundschuljahr Elektrotechnik                                             2                                  3

Berufsgrundschuljahr Metalltechnik                                              2                                  3

Berufsgrundschuljahr Gestaltung                                                  2                                  3

Höh. Berufsfachschule Metalltechnik                                             4                                  6
    (APO BK Anlage C 5)

Höh. Berufsfachschule Elektrotechnik                                            2                                  5
    (APO BK Anlage C 5)

Höh. Berufsfachschule Gestaltung                                     1                                  2
    (APO BK Anlage C 5)

Informationstechnische Assistenten                                              2                                  4
    (APO BK Anlage C 1)

Berufliches Gymnasium Elektrotechnik                                          1                                  2
    (APO BK Anlage D 15)

Fachoberschule Elektrotechnik (Klasse 12 B, Teilzeit)                     1                                  2
    (APO BK Anlage C 11)



  • am Berufsbildungszentrum-Neuss-Hammfeld ein Berufliches Gymnasium mit dem Schwerpunkt Maschinenbautechnik errichtet wird (Anlage D 20 der Ausbildungs- und Prüfungsordnung Berufskolleg – APO BK). Der Bildungsgang soll einzügig mit der Option der Zweizügigkeit angeboten werden,

  • am Berufsbildungszentrum Neuss-Hammfeld ein einjähriger Lehrgang der Berufsfachschule für Hochschulzugangsberechtigte mit dem fachlichen Schwerpunkt Metalltechnik errichtet wird (Anlage C 6 APO BK). Der Bildungsgang soll einzügig mit der Option der Zweizügigkeit angeboten werden,

 

  • am Berufsbildungszentrum Neuss-Weingartstraße eine Fachklasse eingerichtet wird, die den Auszubildenden der kaufmännischen Berufe neben dem Berufsschulabschluss die Fachhochschulreife vermittelt (Anlage A 3.2 APO BK). Der Bildungsgang soll einzügig mit der Option der Zweizügigkeit angeboten werden.

 

Die Beschlüsse sollen auch für die Folgejahre gelten.


Protokoll:

Landrat Hans-Jürgen Petrauschke wies darauf hin, dass nicht alle Bildungsgänge in erhöhter Zügigkeit angeboten würden. Ob eine Umsetzung erfolge, werde von dem Bedarf entsprechend der tatsächlichen Anmeldezahl abhängen.

 

Kreistagsabgeordneter Erhard Demmer äußerte sich verwundert, dass es so schwer sei, die Anzahl der Auszubildenden im Vorfeld festzustellen, dass mit einer Erhöhung der wöchentlichen Stundenzahl von 12 auf 14 Stunden die Fachhochschulreife erreichbar sein soll – hier verstehe er die Bedenken der Bezirksregierung – und, dass auf einen einstimmigen Beschluss des Berufsschulbeirates verwiesen werde. Die Einladung für diesen Berufsschulbeirat sei nach Auffassung seiner Fraktion nicht korrekt erfolgt und eine Antwort der Verwaltung auf eine entsprechende Beanstandung sei bisher ausgeblieben.

 

Landrat Hans-Jürgen Petrauschke erklärte, dass die Anzahl der möglichen Auszubildenden bis zur tatsächlichen Anmeldung schwierig sei, da es eine Zuordnung zu Schulbezirken nicht mehr gebe und auch die Anzahl der Nachzügler zu früheren Jahren erhöht sei.

 

Dezernten Tillmann Lonnes erläuterte, dass der Berufsschulunterricht 240 Stunden umfasse, die mit der Erhöhung der Wochenstundenzahl einer Vollzeitausbildung zur Fachhochschulreife gleichkomme. Das in der Vorlage angekündigte Gespräch mit der Bezirksregierung sei auf den 09. Juli terminiert, so dass im Kreistag über das Ergebnis berichtet werden könne.

 

Hinsichtlich des Verfahrens bei der Einberufung des Berufsschulbeirates verwies Dezernent Tillmann Lonnes auf ein Schreiben der zuständigen Vorsitzenden des Berufsschulbeirates, das der Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vorliegen müsse. Das Schreiben werde als Anlage dem Protokoll beigefügt.

 

Kreistagsabgeordneter Dr. Gert Ammermann lobte die angestrebte Flexibilität bei der Anzahl der einzurichtenden Züge und erkundigte sich, wie die Zuordnung der Lehrkräfte gesteuert werde.

 

Zuständig für die Lehrkräfte, so Dezernent Tillmann Lonnes, sei die Bezirksregierung. In der Regel führe eine Erhöhung bei den dualen Bildungsgängen zu einer entsprechenden Reduzierung der Vollzeitbildungslehrgänge, so dass hier eine Bewegung der zugewiesenen Lehrkräfte, die in beiden Bildungsgängen einsetzbar seien, zwischen den Lehrgängen erfolge.