Protokoll:

Landrat Hans Jürgen Petrauschke teilte mit, dass das Bundesverwaltungsgericht am 14.04.2010 die Nichtzulassungsbeschwerde der Bezirksregierung Münster zurückgewiesen habe. Damit sei das OVG-Urteil nunmehr rechtskräftig. Für die Stadt Kaarst bedeute dies, dass für die Umsiedlung von Ikea nur ein enges Zeitfenster bestehe.