Beschluss:

Der Sozial- und Gesundheitsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

 


Protokoll:

Frau Gilles wies auf einen Fehler in der  Presseveröffentlichung hin. Hier

sei versehentlich für den Rhein-Kreis die Arbeitslosenquote des Vorjahres in Höhe von 7,2 % gedruckt worden. Die Arbeitslosenquote des Rhein- Kreis Neuss  läge jedoch aktuell bei 6,6 %!

 

Ausschussmitglied Haag wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass das

Bundeskabinett gestern den Haushaltentwurf wie vorgelegt genehmigt habe.

Dies bedeute jedoch einen Einschnitt für den Eingliederungstitel in Höhe

von 25 %.

Er fragte nach, mit welchen Auswirkungen  die ARGE Rhein- Kreis Neuss

hierdurch rechnet, bzw. welche Maßnahmen getroffen wurden, mit diesen

Kürzungen umzugehen.

Frau Gilles erklärte, dass konkrete Zahlen für den Rhein-Kreis Neuss

bislang noch nicht vorliegen, dass aber die Entwicklung schon seit Mitte Juni beobachtet und analysiert würde. Dies habe  selbstverständlich Einfluss auf die Planungen

für 2011. Der Planungsprozess innerhalb der ARGE laufe bereits seit Monaten und das arbeitsmarktpolitische Konzept, das entworfen und dann in den Gremien vorgestellt werde, werde entsprechende Kürzungen vorschlagen. Auf Nachfrage führte Sie weiter aus, dass der Trägerverbund und damit auch die Beschäftigungsträger in den beschriebenen Planungsprozess eingebunden seien.

 

Kreistagsabgeordneter Kresse fragte nach, wie seitens der

Wohlfahrtsverbände auf die zu erwartenden Kürzungen reagiert würde.

Kreistagsmitglied Kallen wies darauf hin, dass sich die Frage auf

Bundesebene stellt und daher auch von den entsprechenden Spitzenverbänden

eine Stellungnahme erfolgen werde.

 

Allgemeiner Vertreter Steinmetz stellte fest, dass der Eingliederungstitel

in den letzten Jahren mehr und mehr ausgeweitet worden sei um nunmehr

erstmals – von einem hohen Niveau aus- einen gravierenden Einschnitt zu

erfahren. Wie mit der Kürzung umgegangen werde, insbesondere wie hier eine

gute Balance geschaffen wird, durch welche die Betroffenen möglichst wenig

belastet werden, könne in der Trägerversammlung mitbestimmt werden.