Sitzung: 02.09.2010 Ausschuss für Soziales und Wohnen
Vorlage: 50/0639/XV/2010
Beschluss:
Der
Rhein-Kreis Neuss gewährt den Trägern von Beratungsstellen für den
Personenkreis des § 67 SGB XII zu den förderungsfähigen Betriebskosten
(Personal- und Sachausgaben), soweit sie nicht durch Zuwendungen des
Landschaftsverbandes Rheinland abgedeckt sind, folgende Zuschüsse:
a) Fachberatungsstelle Neuss 111.149,72 €
b) Fachberatungsstelle
Grevenbroich
(einschl. „Frauke“)
(alle Caritasverband für den Rhein-
Kreis Neuss e.V.) 88.356,70
€
c) Wohngemeinschaft
St. Bernhard
(Zisterzienserkloster Langwaden) 23.369,95
€
d) Fachberatungsstelle
für alleinstehende
Frauen Neuss
(SKF Neuss) 29.639,88
€
Die Mittel
werden aus dem Produkt 050 331 010 zur Verfügung gestellt.
Protokoll:
Es lagen keine Wortmeldungen vor.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig