Beschluss:

Der Beirat bei der Unteren Landschaftsbehörde erhebt, vorbehaltlich einer Regelung über eine umfassende Nutzungsmöglichkeit der zurzeit landwirtschaftlich genutzten Flächen zwischen der Stadt Grevenbroich und den, die angrenzenden städtischen Flächen bewirtschaftenden Landwirten, keinen Widerspruch gegen die Gewährung von Befreiung gem. 67 Abs. 1 BNatSchG für den Bau eines Radweges entlang der Friedrichstraße in Grevenbroich-Kapellen.


Protokoll:

Beiratsmitglied Klauth erklärte, dass bei einer Realisierung des geplanten Radweges die restlichen angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen nicht mehr bewirtschaftet werden könnten, da der gegenüberliegende, an den Grevenbroicher Bend angrenzende Weg von der Stadt Grevenbroich für die Landwirtschaft gesperrt worden sei. Ein Befahren der Ackerflächen mit Rübenfahrzeugen sei, da es sich um ein Bruchgebiet handele, nicht möglich. Auch bei der Pflanzung der Baumreihe müsse man auf die Landwirtschaft Rücksicht nehmen.

 

Beiratsmitglied Heusgen ergänzte, dass bei einer Realisierung der Planung die Beladung von Rübenfahrzeugen von der Straße, wie sie bisher erfolgt sei, nicht mehr möglich sei. Eine weitere Nutzung der Felder sei nur möglich, wenn der Radweg als Wirtschaftsweg ausgebaut werde und in der Baumreihe entsprechende Fenster offen blieben oder der östlich gelegene Weg unter Schaffung einer Wendemöglichkeit für die Landwirtschaft nutzbar sei.

 

Frau Laurenz führt aus, dass es sich bei dem Acker um eine städtische Fläche handele, die nach dem Landschaftsplan mit einem Aufforstungsgebot belegt sei.

Sie werde bei der Fachabteilung Rücksprache nehmen und klären, wie eine Lösung gefunden werden könne, die die Wünsche der Landwirtschaft ausreichend berücksichtige. Entsprechende Aussparungen in der Baumreihe könne sie sich beispielsweise vorstellen.

Sie bat den Beirat heute eine positive Entscheidung zu treffen, denn aus formalen Gründen müsse die Baumaßnahme noch in diesem Jahr durchgeführt werden. Ansonsten ginge der Landeszuschuss verloren.

 

Beiratsmitglied Arndt sprach sich für eine ganz andere Lösung aus. Man könne die Friedrichstraße als verkehrsberuhigte Zone herrichten und den Straßenverkehr über die westlich der Bahnlinie befindliche Straße führen.

 

Nach Beiratsmitglied Otten könne man, um keine wertvolle Zeit verstreichen zu lassen, zustimmen, wenn den Wünschen der Landwirtschaft Rechnung getragen werde.

 

Beiratsmitglied Kallen hielt eine Änderung der Planung nicht mehr für möglich, denn dann würde der Landeszuschuss entfallen.

 

Beiratsvorsitzender Lechner und Herr Mankowsky sprachen sich daher für das Fassen eines Vorbehaltsbeschlusses aus.


Abstimmungsergebnis:

3 Enthaltungen, 2 Gegenstimmen, 8 Ja-Stimmen