Protokoll:

Ausschussmitglied Dr. Will bat mit Hinweis auf die tabellarische Listung der Verwaltungsvorlage und den dort vorgenommenen Differenzierungen nach Instandsetzungsdringlichkeit der Straßenkanäle um Auskunft, ob die Verwaltung bereits einen Überblick über die Kostenhöhe der Sanierung der entsprechenden Kreisstraßenabschnitte der K 5, K 11, K 36 und K 37 besitze.

 

Herr Amtsleiter Lenzen führte hierzu aus, dass die Verwaltung erstmalig vor 2 Jahren damit begonnen habe, den kompletten Bestand der Entwässerungskanäle zu erfassen.

Nachdem anschließend im Rahmen umfangreicher Kanal-Kamera-Befahrungen eine aussagekräftige Zustandserfassung erfolgt sei, seien hierauf aufbauend erste Zustandsbewertungen ermöglicht worden. Zum jetzigen Zeitpunkt sei es jedoch verfrüht, verlässliche Aussagen zur Kostenhöhe zu treffen. Er gehe davon aus, dass bis zur Jahresmitte 2011 erste Zahlen zum finanziellen Sanierungsaufwand der vordringlich instand zu setzenden Kanäle präsentiert werden könnten.

 

Ausschussmitglied Drüll nahm zur Kenntnis, dass es sich bei dem im Jahre 2010 sanierten Kanal an der K 23 in Raderbroich um einen atypischen Sonderfall gehandelt habe, der keinerlei Rückschlüsse oder Tendenzen in Bezug auf die Gefährdung anderer Entwässerungskanäle zulasse. Dies gelte auch unter Berücksichtigung des Szenarios eines weiter ansteigenden Grundwassers.

 

Auf die Frage von Ausschussmitglied Dorok eingehend, wann erstmalig entsprechende Haushaltsmittel etatisiert würden, informierte Herr Dezernent March den Ausschuss, dass im Haushaltsanschlag für 2011 ein Betrag in Höhe von 100.000,00 € für die Sanierung von Kanälen berücksichtigt sei.

Es bleibe anzuwarten, ob dieser Mittelansatz ausreiche oder aufgestockt werden müsse.