Sitzung: 18.11.2009 Wahlprüfungsausschuss
Vorlage: 32/0703/XV/2010
Beschluss:
Der Wahlprüfungsausschuss beschloss einstimmig, dem Kreistag zu empfehlen, die Wahlen zum Kreistag und zum Landrat des Rhein-Kreises Neuss am 30.08.2009 gemäß § 40 Absatz 1 Buchstabe d) Kommunalwahlgesetz NRW für gültig zu erklären.
Protokoll:
Herr Jüngerkes verwies auf die der Einladung beigefügten Erläuterungen. Wortmeldungen dazu gab es keine.