Beschluss:

Der Wahlprüfungsausschuss beschloss einstimmig, dem Kreistag zu empfehlen, die Wahlen zum Kreistag und zum Landrat des Rhein-Kreises Neuss am 30.08.2009 gemäß § 40 Absatz 1 Buchstabe d) Kommunalwahlgesetz NRW für gültig zu erklären.


Protokoll:

Herr Jüngerkes verwies auf die der Einladung beigefügten Erläuterungen. Wortmeldungen dazu gab es keine.