Beschluss:

Der Kreisjugendhilfeausschuss beschließt die öffentliche Anerkennung des Fördervereins der Gemeinschaftsgrundschule Herrenshoff e.V.  als Träger der freien Jugendhilfe gemäß §75 des SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz) in Verbindung mit §25 des Ausführungsgesetzes zum KJHG in NRW, vorbehaltlich der Eintragung der Satzungsänderungen in das Vereinsregister. Die Anerkennung wird auf den Aufgabenbereich im Rahmen der Ganztagsbetreuung an der Gemeinschaftsgrundschule Korschenbroich-Herrenshoff beschränkt und beinhaltet keinerlei Zusage über eine Förderung nach §74 KJHG und des Kreisjugendförder-planes. Die Anerkennung kann nach §25 Abs. 4 AG-KJHG widerrufen werden, wenn  die Voraussetzungen nicht mehr vorliegen.

 

 


Protokoll:

Auf Grund der inhaltlichen Ähnlichkeit teilte Herr Cwik mit, dass er beabsichtige über die Tagesordnungspunkte 4.1 und 4.2  gemeinsam abstimmen zu lassen. Hiergegen erhob sich kein Widerspruch.

 

Der Ausschussvorsitzende ließ ohne weiteren Beratungsbedarf über die Tagesordnungspunkte abstimmen.