Der Sportausschuss fasste dann einstimmig folgenden

 

Beschluss:

Die Finanzierung der Sportstätten obliegt den Städten und Gemeinden. Sie werden hierbei durch das Land (Sportpauschale, Sportstättenbauförderrichtlinien etc.) unterstützt.

Es gibt zahlreiche unterschiedliche und einige wenige gleiche Fördermaßnahmen beim Rhein-Kreis Neuss sowie den Städten und Gemeinden. Bei den gleichen Förderungen (Übungsleiterzuschuss, Teilnahme an DM, EM und WM und Sportlerehrung) ist aber auf Grund der geringen Förderung im Einzelfall, den Vorgaben der Sportförderrichtlinien und der zurückgehenden Haushaltsmittel eine „Überförderung“ ausgeschlossen.

Viele Förderarten kommen gleichzeitig dem Breiten- und Leistungssport zu Gute (z.B. allg. Vereinszuschüsse, ÜL Tätigkeit/Ausbildung, Sportveranstaltungen, Beschaffung v. Sportgeräten und häufig auch die Sportlerehrungen). Eine Differenzierung ist hier kaum möglich.

Eine Änderung der bestehenden Förderstrukturen ist zurzeit nicht geboten. Mögliche mittelfristige Änderungen durch die Errichtung eines regionalen Leistungssportzentrums bleiben abzuwarten.


Protokoll:

Herr Welter verwies auf die Sitzungsvorlage. Herr Steinmetz ergänzte, dass es sich um eine erste Übersicht handele, die im Wesentlichen auf den vorliegenden Sportförderrichtlinien und den Rückmeldungen der Städte und Gemeinden beruhe. Es gäbe keine Differenzierungen zwischen Sach- und Geldleistungen sowie über die Höhe der Förderungen. Das Thema sei auch sicherlich Beratungsgegenstand bei den zukünftigen Gesprächen mit den Kommunen für das regionale Leistungssportzentrum.