Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt, zur abschließenden Beschlussfassung durch den Kreistag in dessen Sitzung am 08.12.2010 weitere entscheidungsrelevante Unterlagen vorzulegen.


Protokoll:

Nach Wortbeiträgen der Ausschussmitglieder Holler und Dr. Will, der die vorgesehene bzw. verwaltungsseits vorgeschlagene Erhöhung der Beförderungsentgelte als explizit ausgewogen bezeichnete, verständigte sich der Ausschuss darauf, in der Sitzung am 09.11.2010 zunächst keine Entscheidung zur Sache zu treffen, sondern unter Verwertung noch ergänzend vorzulegender Datenmaterialien die Entscheidung bis zur Sitzung des Kreistages am 08.12.2010 zu vertagen.

 

Herr Dezernent Lonnes sagte zu, bis zur Kreistagssitzung Anfang Dezember weitere entscheidungsdienliche Unterlagen nachzureichen.

(Diese sind der Niederschrift beigefügt.)

Die Auswertung des vorliegenden Gutachtens der IHK habe allerdings unzweifelhaft ergeben, dass die seit 2007 nicht mehr erhöhten Tarife aktuell unter wirtschaftlichen Aspekten als nicht mehr auskömmlich einzustufen seien. Er gab in diesem Zusammenhang zu bedenken, dass zeitgleich auch andernorts Kommunen damit befasst seien, die vorhandene Tarifstruktur zu überprüfen und die Beförderungsentgelte adäquat zu erhöhen. Insoweit könne davon ausgegangen werden, dass sich der Rhein-Kreis Neuss bei einer angenommenen 10%igen Erhöhung bereits im Jahre 2011 abermals im unteren kommunalen Tabellenbereich bewegen werde.

 

Nach weiteren Wortmeldungen der Ausschussmitglieder Dorok und Bernards fasste Ausschussvorsitzender Fischer das vorläufige Beratungsergebnis zusammen und ließ wie folgt beschließen:


Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

 

Hinweis der Verwaltung:

 

Der Niederschrift sind als Anlage beigefügt:

1.        Antrag der Fachvereinigung Personenverkehr Nordrhein Taxi-Mietwagen e.V. vom 12.10.2010

2.        Stellungnahme der IHK Mittlerer Niederrhein vom 22.10.2010 zum Antrag

3.        Gutachten der IHK Mittlerer Niederrhein vom Februar 2010 zur Situation des Taxigewerbes im Rhein-Kreis Neuss.