Protokoll:

Herr Clever fasst die Sitzungsvorlage zum Thema zusammen. Er erinnert an die Hauptziele dieser EU-Wasserrahmenrichtlinie, nämlich die Erhaltung bzw. Erreichung eines guten ökologischen Zustandes bzw. des guten Potentiales aller Wasserkörper und das bis Ende 2015. Herr Clever betont, dass für Gewässer, die diese Ziele voraussichtlich nicht erreichen werden, bis Mitte 2012 die notwendigen, umsetzbaren und finanzierbaren Maßnahmen zur Zielerreichung im Rahmen von sogenannten Umsetzungsfahrplänen erarbeitet werden sollen. Diese Arbeiten sollen in Kooperationen, bestehend aus den Gemeinden, Wasser- und Bodenverbänden, Gewässerunterhaltungspflichtigen und anderen, vorgenommen werden. Herr Clever informiert, dass es im Rhein-Kreis Neuss verschiedene Kooperationen gebe. Er verweist diesbezüglich auf die Sitzungsvorlage. Herr Clever führt aus, dass die Untere Wasserbehörde des Rhein-Kreis Neuss gebeten worden sei, für eine Planungseinheit (bestehend u. a. aus dem Jüchener Bach, dem Nordkanal und einigen kleineren Gewässern) die Kooperationsleitung, das heißt die Organisation und Moderation zu übernehmen. Er informiert, dass das Land NRW diese Arbeiten zu maximal 80 % fördere.

 

Herr Dr. Kalthoff berichtet vom Problemfeld „Nordkanalschlamm“ und von schwierigen Gewässerbedingungen im Mündungsbereich des Jüchener Bachs. Herr Köhler fragt, wer die restlichen 20 % der Kosten tragen werde. Herr Clever antwortet, dass das Land den Kooperationspartnern empfehle, diese Kosten zu übernehmen. Herr Dr. Kalthoff erkundigt sich zu den anderen Kooperationen. Herr Clever hebt hervor, dass die Untere Wasserschutzbehörde des Rhein-Kreises Neuss an allen Kooperationen beteiligt sei, die das Kreisgebiet tangieren. Somit sei immer ein Informationsfluss über die erzielten Ergebnisse gewährleistet. Er erinnert diesbezüglich an die Internetseiten des Rhein-Kreises Neuss und des Umweltministeriums, die zur Information der Öffentlichkeit laufend

 aktualisiert werden. (www.flussgebiete.nrw.de/Bewirtschaftungsplanung)