Beschluss:

Der Planungs- und Umweltausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung einstimmig zustimmend zur Kenntnis.

 

 

 


Protokoll:

Vorsitzender Herr Boestfleisch führt in die Thematik ein und fragt zunächst die Verwaltung, ob bei Ausschreibungen nach Auswertung aller Angebote immer ein Auftrag zu erteilen sei, selbst wenn die Qualität sämtlicher eingegangenen Angebote mangelhaft sei. Herr Mankowsky antwortet, dass das Vergabeverfahren bei mangelhaften Angeboten keine Auftragvergabe erzwinge. Im vorliegenden Falle sollen nur allgemein anerkannte Fachgutachter beteiligt werden, daher habe sich die Verwaltung auch für eine beschränkte Ausschreibung entschieden.

 

Herr Markert plädiert dafür, in der Machbarkeitsstudie nicht nur den Standort „Kompostierungsanlage Korschenbroich“ sondern auch weitere Standorte zu untersuchen. Er führt als Beispiel die Deponie in Neuss-Grefrath an. Herr Markert weist auf mögliche neue gesetzliche Rahmenbedingungen hin. Insbesondere die geplanten Änderungen im Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz werden zu einer merklichen Zunahme der Inputmengen für eine Vergärung führen. Dieses solle natürlich in der Machbarkeitsstudie berücksichtigt werden. Herr Markert betont, man könne auch zusätzliche Abfallarten generieren, z. B. Friedhofsabfälle und Pferdedung. Er informiert über erfolgreiche Biogasnutzungen, z. B. in kommunalen Fuhrparks.


Herr Wappenschmidt und Herr Markert sind sich einig, dass die Machbarkeitsstudie zügig und ergebnisoffen durchgeführt werden soll. Herr Wappenschmidt legt einen Schwerpunkt auf wirtschaftliche Aspekte. Um ein mehr an Biogas zu erzeugen, regt er an, in der Machbarkeitsstudie auch zu prüfen, ob es sinnvoll sei, die Kooperation mit einer zweiten Anlage zu suchen, die von Dritten errichtet werden solle. Allerdings solle diese zweite Anlage aber nur mit nachwachsenden Rohstoffen betrieben werden. Herr Wappenschmidt ergänzt, dass der Einsatz von nachwachsenden Rohstoffen auch dazu beitragen könne, die Biogasanlage ganzjährig konstant zu beschicken.

 

Herr Mankowsky bedankt sich für die Anregungen. Bezüglich der Standortwahl gibt er jedoch zu bedenken, dass die eingesammelten Bio- und Grünabfälle zentral nur im Kompostwerk Korschenbroich zur Verfügung stehen. Frau Hugo-Wissemann schlägt vor, zunächst die maximal zu aquirierenden Mengen zu ermitteln, z. B. durch Anfragen bei den kreisangehörigen Kommunen, und erst danach die Wirtschaftlichkeitsberechnungen durchzuführen. Herr Mankowsky gibt zu bedenken, dass viele Kommunen eine Eigenkompostierung betreiben und dieses primär aus Kostengründen. Herr Dorok verweist auf die Bioabfallmengen, die zukünftig im Gewächshauspark Neurath anfallen werden. Herr Markert merkt an, dass Biogasbetreiber im Regelfall mit jahreszeitlichen Schwankungen beim Input gut zurechtkommen. Herr Dr. Kalthoff fragt nach, wie das Biogas zum Verbraucher gelangen solle. Herr Mankowsky antwortet, dass das erzeugte Biogas nach Aufbereitung in das bereits vorhandene Gasnetz eingespeist werden solle. Frau Romann gibt zu bedanken, dass am geplanten Standort an der Kompostierungsanlage eine Windkraftzone ausgewiesen sei. Damit sei eventuell ein Konfliktfeld vorhanden.

 

Herr Werhahn betreibt im Neusser Hafen eine Biogasanlage und ein Blockheizkraftwerk. Seines Erachtens sei nicht das Aquirieren der Bio- und Grünabfälle das Problem. So fielen alleine in seiner Mehlmühle pro Jahr 50.000 t Kleie als nutzbarer Vergärungsrohstoff an. Herr Werhahn bekräftigt, dass beim Betreiben eines Blockheizkraftwerkes die Vermarktung des Dampfes, also der Abwärme, das zentrale Problem sei. Herr Werhahn fasst zusammen, dass seine Firma mit der Erzeugung von Biogas bislang nur gute Erfahrungen, insbesondere auch im wirtschaftlichen Bereich gemacht habe.

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig