Beschluss:

Der Kreistag beschloss einstimmig die Satzung SGB II – Delegation und die

Satzung SGB II – Kostenbeteiligung.


Protokoll:

Landrat Hans-Jürgen Petrauschke wies darauf hin, dass § 1 der Beteiligungssatzung SGB II wie folgt geändert werden müsse:

„Die Wahrnehmung der unter a.) und b.) aufgeführten Aufgaben wurde per Delegationssatzung vom 28. Dezember 2004, zuletzt geändert durch Delegationssatzung vom 08.12.2010, auf die kreisangehörigen Städte und Gemeinden übertragen.“