Beschluss:

Der Kreistag beschloss einstimmig den Abschluss der beigefügten "Öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen der Stadt Dormagen und dem Rhein-Kreis Neuss zur Übertragung von Aufgaben der Großen kreisangehörigen Stadt Dormagen auf den Rhein-Kreis Neuss" gemäß § 26 Abs. 1 der Kreisordnung NRW.