Beschluss:

Der Kreistag beschloss einstimmig folgende Resolution:

 

Der Kreistag des Rhein-Kreis Neuss fordert die Bundesregierung auf, die finanzielle Ausstattung der Jobcenter, insbesondere des Jobcenters des Rhein-Kreises Neuss, so zu gestalten, dass sie in die Lage versetzt werden, die Grundsätze des SGB II bedarfsgerecht im Sinne der notwendigen Förderung umsetzen zu können.

Neben einer bedarfsgerechten Ausstattung des Eingliederungsbudgets sowie einer erhöhten Beteiligung an den realen Kosten der Unterkunft gehört dazu ein auskömmliches Budget zur Deckung der Verwaltungskosten.

 

Begründung:

Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 14. Juli 2010 beschlossen, einen Optionsantrag zu stellen und das Jobcenter in eine kommunale Einrichtung umzuwandeln.

Im Vordergrund des Beschlusses stehen dabei die arbeitslosen Menschen und ihre Familien, um sie besser zu betreuen, als es bisher möglich ist. In diesem Sinne müssen die notwendigen Instrumente gesichert und ausgebaut werden.

Dazu gehört auch eine angemessene qualifizierte Personalausstattung.