Beschluss:

Der Kreisjugendhilfeausschuss nimmt die aktualisierte Fortschreibung des Bedarfsplans für Tageseinrichtungen zustimmend zur Kenntnis.

Im Sinne des § 19 KiBiz bildet dies die Grundlage der Jugendhilfeplanung, in deren Rahmen die Verwaltung beauftragt wird, Gruppenformen und Betreuungszeiten festzusetzen.

Der Jugendhilfeausschuss stellt darüber hinaus fest, dass im Hinblick auf das Kinderförderungsgesetz ein bedarfsgerechtes Angebot an Plätzen für Kinder < 3 Jahren trotz der vorhandenen 386 Plätze derzeit nicht besteht und erst spätestens am 01.08. 2013 erfüllt werden kann.

Das Jugendamt wird beauftragt, den Bedarf jährlich mit der Fortschreibung des Kindergartenbedarfsplanes festzustellen und die erforderlichen Maßnahmen mit der Stadt Korschenbroich und den Gemeinden Jüchen und Rommerskirchen sowie den freien Trägern abzustimmen und umzusetzen. Vorrangig sollen dafür nicht mehr benötigte Kindergartengruppen umgewandelt werden.

Der Jugendhilfeausschuss nimmt den im Bedarfsplan dargestellten Ausbau der Plätze für Kinder u3 zustimmend zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung zur Umsetzung, vorbehaltlich der Beteiligung des Landes im Sinne des § 21 Abs. 5 KiBiz.

 


Protokoll:

Herr Berheide berichtete anhand einer „Power Point Präsentation“ über die Fortschreibung des Bedarfsplans für Tageseinrichtungen für Kinder 2010/2011. Herr Lonnes fasste anschließend zusammen, dass man im Bereich der 3 bis 6 jährigen Kinder eine Vollversorgung habe und die Versorgungsquote bei den unter 3 jährigen Kindern bereits zum jetzigen Zeitpunkt bei ca. 25 % läge. Somit sei man landesweit, aber auch innerhalb des Rhein-Kreises Neuss im Vergleich mit den Städten mit eigenem Jugendamt sehr gut aufgestellt. Die Vollversorgung ist abhängig von der zeitgerechten Bewilligung der Landesmittel.

 

Auch Herr Wappenschmidt sah den Ausbau der U3-Plätze auf einem guten Weg, gab jedoch zu bedenken, dass 2010, hervorgerufen durch die Einbehaltung der Fördermittel des Landes, nahezu keine Fortschritte erzielt worden seien. In diesem Zusammenhang und unter Verweis auf die Diskussion zu diesem Thema in der letzten Kreisjugendhilfeausschusssitzung erkundigte er sich, ob man seitens des Landes bald wieder mit einem Mittelfluss rechnen könne.

 

Herr Lonnes antwortete, dass die Bundesmittel für 2011 nicht freigegeben worden sind, man damit jedoch noch in 2011 rechnen könne. Um die Bedarfsdeckung zum 01.08.2013 erreichen zu können, müsse die Bewilligung aus planungs- und bautechnischen Gründen jedoch spätestens zur Jahresmitte 2012 erfolgen. Es liegen noch 12 entscheidungsreife Anträge beim Landschaftsverband.

 

Auf Nachfrage von Frau Schöttgen erläuterte Herr Lonnes, dass sich die Überkapazitäten im Bereich der 3 bis 6 jährigen Kinder für eine Umwandlung in U3-Plätze anbieten und man auch von dieser Möglichkeit Gebrauch mache.

 

Herr Boland erkundigte sich über den Stellenwert der Tagespflege im Rahmen des Ausbaus der U3-Betreuung und den Beiträgen der Eltern zur Kindertagespflege.

 

Herr Lonnes antwortete, dass die Planung sich beim Ausbau der u3-Betreuung zunächst auf Plätze in Einrichtungen fokussiere, die Tagespflege jedoch auch ihre Berechtigung habe. Durch die Forderung von Ausbildungsnachweisen und die oftmals vorhandene entsprechende Vorbildung der Tagesmütter und Tagesväter sei die Qualität der Tagespflege gestiegen.

Zu beobachten sei auch, dass mit zunehmendem Alter des Kindes das Interesse der Eltern steige, Ihr Kind in einer Kindertagesstätte unterzubringen.

 

Herr Zohren ergänzte, dass auch in der Kindertagespflege Beiträge erhoben werden und es auch in dieser Hinsicht nur marginale Unterschiede zur Unterbringung in einer Kindertagesstätte gebe. Beide Formen der Betreuung hätten Ihre Vor- und Nachteile. Im rechtlichen Sinne seien sie gleichwertig.

 

Herr Wappenschmidt erkundigte sich hinsichtlich der Verlegung der integrativen Gruppe von Glehn nach Herrenshoff, sowie über die Schließung der 4. Gruppe in der katholischen Kindertagesstätte Glehn.

 

Herr Zohren erklärte, dass die Verlagerung des Angebots auf Grund der Forderung nach „Inklusion“ sinnvoll sei. Die Dezentralisierung des Angebots bringt das Angebot näher an die Familien heran. Die Qualität eines Teams aus Pädagogen und Therapeuten bleibt erhalten. Es verbleibt 1 integrative Gruppe in Glehn. Daneben werden integrative Gruppen angeboten in den Stadtteilen Korschenbroich, Herrenshoff und Kleinenbroich. Mit der Verlegung wurde die Möglichkeit eines bedarfsgerechten u3-Ausbaus in Glehn geschaffen.

Zum kath. Kindergarten St. Elisabeth erklärte Herr Zohren: Träger des Kindergartens ist inzwischen der Kirchengemeindeverband Neuss-West/Korschenbroich mit Sitz in Holzheim. Aufgrund des Programms „Zukunft heute“ des Erzbistums Köln sollte die 4. Gruppe des kath. Kindergartens geschlossen werden. Das Jugendamt wies in diesem Zusammenhang auf die Verpflichtung der Kirchengemeinde zur Erfüllung der Zweckbindung hin. Bei Verhandlungen des Erzbistums mit der Stadt Korschenbroich und dem Jugendamt konnte man sich zunächst auf eine Weiterführung mit 4 Gruppen verständigen, wenn die Stadt Korschenbroich ab 1.8.2014 den Trägeranteil der 4. Gruppe übernimmt. Nachdem die mündliche Zusage des Erzbistums in der Folgezeit zurückgenommen wurde, entstand eine Finanzierungslücke, die dann durch den bemerkenswerten Einsatz der Eltern geschlossen wurde.

 

 

Der Kreisjugendhilfeausschuss fasste einstimmig den folgenden Beschluss: