Nachtrag: 01.02.2011

Beschluss:

 


Protokoll:

Ausschussvorsitzender Fischer zeigte sich erfreut über die Entwicklung der von der Stadt Kaarst vorangetriebenen Planung und dankte im Namen des Ausschusses dem zur Sitzung erschienenen Technischen Beigeordneten der Stadt Kaarst, Herrn Meuter, für dessen Bereitschaft, die Ausschussmitglieder aus erster Hand zum Stand der Dinge zu informieren.

 

Dieser bedankte sich zunächst für die ausgesprochene Einladung und die ihm sich bietende Gelegenheit, zur Planung referieren zu dürfen.

Die Stadt Kaarst habe im Sommer 2010 die Ergebnisse umfangreicher Verkehrsuntersuchungen sowie die dazugehörigen Verkehrssimulationen in mehreren Fachausschusssitzungen vorgestellt und politisch intensiv beraten lassen.

Die während der Bürgerbeteiligung eingegangenen Anregungen und Bedenken seien weitestgehend aufgegriffen bzw. zum Anlass genommen worden, ergänzende Gutachten in Auftrag zu geben.

 

Kernaussage der anschließenden ausführlichen Präsentation war die Feststellung, dass die beauftragten Gutachter übereinstimmend die Umsetzung der Variante 7 in Form einer Ortsumgehung empfohlen hätten, welche eine neue Trassenführung der Kreisstraße 37 mit Brücke über den Nordkanal und die Regionbahn – unter Beibehaltung des Bahnüberganges an der Gümpgesbrücke – vorsehe.

Nicht unerwähnt ließ Technischer Beigeordneter Meuter, dass das Landesverkehrsministerium die dort vorgestellte Variante 7 vorab als grundsätzlich förderfähig beurteilt habe.

 

Ausschussvorsitzender Fischer stellte hiernach fest, dass der Ausschuss den Vortrag mit Interesse verfolgt hatte und dieser insoweit Grundlage der diesbezüglichen Ausschussberatung sein solle.

Landrat Petrauschke wies eingangs der Erörterung nochmals auf die in wesentlichen Teilen veränderte Planung hin. Da der Bahnübergang Gümpgesbrücke in der vorgestellten Variante 7 erhalten bleibe, entfalle damit unter zuschussrechtlichen Aspekten zugleich die Möglichkeit einer Förderung nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz. Angesichts der gutachtlich nachgewiesenen und aufgezeigten verkehrlichen Vorteile sei der sich förderrechtlich ergebende höhere Kreisanteil an der Gesamtfinanzierung zu rechtfertigen.

 

Ausschussmitglied Christoph unterstrich die verkehrliche Bedeutung der Planungen für die Gesamtentwicklung des städtischerseits projektierten Gewerbegebietes und warb nachdrücklich um eine bestätigende Beschlussfassung des Nahverkehrs- und Straßenbauausschusses.

Aus Sicht der Stadt Kaarst, so Ausschussmitglied Christoph weiter, sei die Variante 7 letztendlich ohne echte Alternative. Es bleibe zu hoffen, die Planung zeitnah nach bauleitplanerischer Umsetzung realisieren zu können.

 

Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bezeichnete Ausschussmitglied Demmer die vorgestellte Variante 7 als in Teilen noch nicht gänzlich ausgewogen. Einige Detailfragen bedürften u.a. noch weitergehender Klärung.

Angesichts dessen sowie unter Berücksichtigung der nicht unerheblichen, den Kreishaushalt belastenden Verteuerung von ca. 1,6 Mio € plädierte er dafür, weitere Informationen abzuwarten und zum heutigen Zeitpunkt keine formale Zustimmung zu beschließen.

Dieser Vorschlag, so Ausschussmitglied Demmer, bedeutete jedoch keine grundsätzliche Ablehnung der vorgestellten Planung.

 

Anknüpfend an den Hinweis von Technischem Beigeordneten Meuter, demzufolge alle grundlegenden Fragestellungen zum gegenwärtigen Zeitpunkt bereits gelöst seien, legte Ausschussmitglied Christoph Wert auf die Feststellung, dass es heute nur darum gehe, kreisseits den Grundsatzbeschluss des Kaarster Stadtrates als Votum für die Variante 7 zu unterstützen.

 

Auf Frage von Ausschussmitglied Holler, ob die Planung unter Berücksichtigung der noch anstehenden Detailuntersuchungen bis zum 01. Juni dieses Jahres vorlagereif der Bezirksregierung Düsseldorf zur Einplanung vorzulegen sei, zeigten sich sowohl TB Meuter wie auch Landrat Petrauschke zuversichtlich, dass die Unterlagen bis zu diesem Stichtag fristwahrend in der erforderlichen Entwurfsqualität erarbeitet werden könnten.

Landrat Petrauschke verdeutlichte hierbei, dass es sich bei dem Einplanungsantrag nicht um einen formellen Antrag auf Bewilligung handele, jedoch die fristgerechte Beantragung bis zum 01.06.2011 insbesondere im Hinblick auf die herausragende Bedeutung dieses Straßenbauprojektes und die zeitliche Einstufung im Kreisstraßenbauprogramm für das Jahr 2012 wesentlich sei.

 

Zum Schluss der Erörterung hielt Ausschussmitglied Dr. Will fest, dass vereinzelt noch zu klärende Detailfragen durchaus auch parallel zu den weiteren Ausarbeitungen der Planung zu klären seien. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt komme es lediglich darauf an, dass der Ausschuss sich dem Grundsatzbeschluss der Stadt Kaarst inhaltlich anschließe.

 

Ausschussvorsitzender Fischer fasste hiernach die Beratungsergebnisse zusammen und ließ zunächst über den von Ausschussmitglied Demmer namens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen formulierten Änderungsantrag abstimmen:


Abstimmungsergebnis: