Beschluss:

Der Beirat bei der Unteren Landschaftsbehörde erhebt keinen Widerspruch gem. § 69 Abs. 1 LG NRW gegen die Gewährung von Befreiung nach § 67 Abs. 1 BNatSchG für den Abbruch des Wohngebäudebestandes und die Neuerrichtung eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Doppelgarage in Korschenbroich-Raderbroich, Nöhlenweg 20, entsprechend der vorgelegten Planung.


Protokoll:

Der Vorsitzende betonte, dass nach erfolgter Ortsbesichtigung keine grundsätzlichen Bedenken bestünden. Der Bestand sei alt und angegriffen. Er solle erneuert werden.

 

Beiratsmitglied Bolz übergab außerhalb der Beratung dieses Projektes eine Luftaufnahme mit erkennbaren anderweitigen Nutzungen im Umfeld des Vorhabens.

 

Kreisoberverwaltungsrat Schmitz sagte eine Prüfung zu.

 

(Anm.: Es handelt sich bei der im Luftbild erkennbaren nördlich liegenden Fläche um den öffentlichen Spielplatz Raderbroich).


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig ohne Stimmenthaltungen.