Beschluss:

Der Schulausschuss empfiehlt dem Kreistag, gemäß § 5 Kreisordnung NRW die vorliegende Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Mittagsverpflegung an den Förderschulen des Rhein-Kreises Neuss zu beschließen.

 


Protokoll:

Herr Lonnes wies darauf hin, dass der Entwurf der Gebührensatzung, der der Vorlage beigefügt ist, zwei redaktionelle Fehler enthält. Er trug den korrekten Wortlaut der beiden Absätze vor:

§ 3 Abs. 4

Auf Antrag kann das Amt für Schulen und Kultur des Rhein-Kreises Neuss die ermäßigte Gebühr festsetzen, wenn die Zahlung der Gebühr von 3,00 € den Erziehungsberechtigten unter Berücksichtigung der sozialen Lage nicht zuzumuten ist.

§ 5

Diese Satzung tritt am 01. August 2011 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung vom 27. Juli 2010 außer Kraft.

(Die Korrekturen sind in Fettdruck ausgewiesen).

Auf Frage von Frau Schöttgen nach der Regelung für Kinder, deren Eltern die Gebühren nicht zahlen können, verwies Herr Lonnes auf das Landesprogramm „Kein Kind ohne Mahlzeit“ und auf die geplante Änderung des SGB II.