Beschluss:

Der Beirat bei der Unteren Landschaftsbehörde erhebt keinen Widerspruch gem. § 69 Abs. 1 LG NRW gegen die Gewährung von Befreiung nach § 67 Abs. 1 BNatSchG für die Erweiterung des Schneckenhausgeländes entsprechend der vorgestellten Planung.

 


Protokoll:

Kreisoberverwaltungsrat Schmitz entschuldigte den Umweltbeauftragten der Stadt Grevenbroich, Herrn Wolf, der gerne das Projekt vorgestellt hätte, bedauerlicher Weise aber krankheitsbedingt abwesend sei.

 

Der Vorsitzende erläuterte mit Hinweis auf die Vorlage, dass hier im Gelände alte Pappeln stünden, die gefällt werden müssten. In den dadurch entstehenden Freiraum solle eine Flugvolière für auszuwildernde Tiere gebaut werden. Momentan sei über die Brücke als Zuwegung und die Einzäunung zu entscheiden. Die Detailplanung der Volière könne erst nach der Fällung erstellt werden.

 

Auf Frage von Beiratsmitglied Otten erläuterte Kreisoberverwaltungsrat Schmitz die zeitliche und sachliche Ablaufplanung der Stadt Grevenbroich. Nach der Errichtung des Zaunes als Sicherung sei der Steg die einzige Zuwegung zum Gelände. Zugang für die Öffentlichkeit sei nur geführt geplant.

 

Der Vorsitzend erklärte, dass er gegen das Projekt keine Bedenken habe. Hier sei auch Platz für denkbare weitere Unterbringungsmöglichkeiten für auszuwildernde Tiere.

 

Auf Nachfrage von Beiratsmitglied Arndt erklärte Kreisoberverwaltungsrat Schmitz, dass eine Untersuchung, ob sich im Bereich der Arbeiten Exemplare geschützter Arten oder Lebensräume fänden, grob erfolgt sei, unmittelbar vor den Arbeiten aber nochmals wiederholt werde. Derzeit bestünde kein Anlass zur Sorge.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig ohne Stimmenthaltungen.