Protokoll:

Allgemeiner Vertreter Jürgen Steinmetz wies darauf hin, dass trotz der noch laufenden Beratung hierzu im Vermittlungsausschuss bereits mit der Vorarbeit begonnen worden sei. Eine Markterkundung sei im Rhein-Kreis Neuss bereits durchgeführt worden.  Eine Liste mit Anbietern, Ansprechpartnern, Angeboten sei erstellt, so dass die Grundlage für eine Umsetzung geschaffen sei. Die Zuweisung der Aufgaben an die Kreise und kreisfreien Städte sei grundsätzlich zu begrüßen und bestärke die Auffassung des Kreises, dass die kommunalen Strukturen für die Leistungen des SGB II besser geeignet seien.

Durch den Vermittlungsausschuss wurde auch anvisiert, dass die Kosten der Grundsicherung SGB XII künftig durch den Bund übernommen werden. Der Rhein- Kreis Neuss  plane in 2012 Kosten für die Grundsicherung in Höhe von 17,96 Mio. ein. Eine 45 % ige Erstattung würde  eine Entlastung in Höhe von 8,1 Mio. € ausmachen. Ab 2014, die Kostenplanung liegt hier bei 18,9  Mio. €,  sollen die Kosten dann vollständig übernommen werden.

Kreistagsmitglied Haag fragte nach der Kalkulation für den Verwaltungsaufwand zur Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepaketes. Jobcenter-Geschäftsführerin Gilles erklärte, dass zurzeit ein Erstattungsbetrag von 66,-€ pro Kind angekündigt sei. Ob dieser Betrag auskömmlich bzw. nötig sei und ob er in voller Höhe zur Verfügung gestellt würde, sei jedoch noch nicht bekannt.

Beratendes Mitglied Boland regte an, bei der Umsetzung ggf. nicht nur mit Gutscheinen zu arbeiten, sondern zielgerichtet Projektarbeit zu leisten. 

Allgemeiner Vertreter Jürgen Steinmetz dankte für die Anregung, zurzeit seien die Vorgaben für die Ausgestaltung jedoch noch unklar.

Kreistagsmitglied Thiel bestätigte, dass die Beratung zu früh sei, man bitte jedoch zu gegebener Zeit um eine Vorlage der Verwaltung zu der geplanten konzeptionellen Umsetzung.