Beschluss:

Es wird eine Arbeitsgruppe aus Vertretern der Kreistagsfraktionen und der Verwaltung gebildet.


Protokoll:

Ausschussvorsitzender Dr. Klose verwies auf die vorgelegten Antworten der Verwaltung zu den Fragen aus den Fraktionen. Eigentlich sollte das Thema zwischenzeitlich entscheidungsreif sein. Er habe jedoch zur Kenntnis genommen, dass noch einige Fragen offen seien und rege daher an, diese zunächst zu beraten. Sollten die Fragen in der Sitzung nicht geklärt werden können, sei die Entscheidung auf die Sitzung am 12.05.2011 zu vertagen.

Kreistagsmitglied Thiel sieht hier noch Beratungsbedarf. Es seien noch Gespräche mit Verbänden und Betroffenen erforderlich. Er bat darum, auch eine offizielle Stellungnahme der Städte und Gemeinden einzuholen.

Fraktionsübergreifend wurde bestätigt, dass es hier noch Beratungsbedarf gibt.

Es folgte eine detailreiche Diskussion aller Fraktionen über Einzelfragen. Im Verlauf der Diskussion machte die Fraktion UWG/Die Aktive den Vorschlag, dass eine Vertagung in die nächste Sitzung nur sinnvoll sei, wenn vorher eine Arbeitsgruppe die notwendige Vorarbeit leiste. Kreistagsmitglied Carsten Thiel stellte daher den Antrag, eine interfraktionelle Arbeitsgruppe unter Einbeziehung der Kommunen einzuberufen.

Aus der Diskussion zog Ausschussvorsitzender Dr. Klose das Resümee, dass hier viele Sichtweisen und Interessen aufeinander stoßen. Er sehe die Notwendigkeit, die Interessen abzugleichen und zu einer praktikablen, vernünftigen Regelung zu kommen, welche aber auch Regressforderungen durch den Bund ausschließe und der Rechtsprechung genüge.

Allgemeiner Vertreter Jürgen Steinmetz nahm den Antrag der Fraktion UWG/Die Aktive auf und stimmte der Einrichtung einer fraktionsübergreifende Arbeitsgruppe vor, in welcher weitere Fragen zum grundsicherungsrelevanten Mietspiegel abgearbeitet werden. Eine Einbeziehung der Kommunen sei nicht notwendig, es werde jedoch eine Stellungnahme aller Städte und Gemeinden eingeholt. Dieser Vorschlag fand allgemeine Zustimmung.

 

Aus der Diskussion ergab sich des Weiteren der Wunsch, das Anschreiben an die Mieter und Vermieter zur Mietwerterhebung der Niederschrift beizufügen.