Protokoll:

Die „dienstbar“ – Dienstleistungspool der Beschäftigungsförderungsgesellschaft Rhein-Kreis Neuss wurde durch die Projektleiterin  Frau Groth vorgestellt.

Die Präsentation, welcher aus technischen Gründen in der Sitzung nicht gezeigt werden konnte, ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.

Auf Rückfragen von Kreistagsmitglied Servos ergänzte Frau Groth ihren Vortrag.

In der kurzen, 6-wöchigen Laufzeit seien bereits 40 Kundenverträge geschlossen worden, so dass kurzfristig 7 Mitarbeiter der „dienstbar“ fest beschäftigt werden können.

Die Stundenpreise für die Dienstleistungen seien gestaffelt. Eine Einzelstunde werde mit 21,98 € zuzüglich Anfahrtspauschale berechnet. Der Preis verringere sich, sofern 3 zusammenhängende Stunden gebucht werden. Hier zahle der Kunde, berücksichtigt man noch die Steuervergünstigung, letztlich einen durchschnittlichen Stundenpreis von 13,56 €.

Kreistagsmitglied Widdekind fragte nach den Menschen, welche zwar auf Hilfe angewiesen seien, sich aber diese Hilfe nicht leisten können.

Frau Groth erklärte, dass  noch keine Verhandlungen über eine Kostenübernahme durch Dritte geführt worden seien. Hier müssen die Betroffen vorläufig weiter die herkömmlichen Wege, zum Beispiel über die Krankenkassen gehen.

 

Kreistagsmitglied Schmitz fragte nach der Qualifizierung und nach dem Konkurrenzkampf mit anderen Firmen.

Frau Groth bestätigte, dass auf die Qualifizierung hohen Wert gelegt würde. Eine entsprechende Maßnahme würde mit Unterstützung des Jobcenters durchgeführt.
Den Konkurrenzkampf mit anderen Firmen fürchte man nicht, da die Vorrecherchen und die Zahlen der demografischen Entwicklung ergeben haben, das ein sehr großer ungedeckter Bedarf an haushaltsnahen Dienstleistungen bestehe.

 

Kreistagsmitglied Wienands sieht in der „dienstbar“ einen wichtigen Beitrag zur Bekämpfung von Schwarzarbeit.

Beratendes Mitglied Boland sieht dagegen die Gefahr, dass sich auch weiterhin Schwarzarbeit auf dem Gebiet der haushaltsnahen Dienstleistungen durchsetzen werde.

Ein Problem sieht er bei der Organisation, die Leistungen kreisweit anzubieten. Hier sei die Gefahr, dass die weiten Fahrwege die Wirtschaftlichkeit gefährden. Frau Groth bestätigte, dass nach der Aufbauphase eine größere Effizienz auch bezüglich der Fahrwege geschaffen werden müsse.

 

Auf die Frage, ob die Beschäftigten durch die Arbeit in der „dienstbar“ in die Lage versetzt werden, den SGB II Bezug zu verlassen, schränkte sie ein, dass dies auf den jeweiligen Einzelfall, hier insbesondere auf die Größe der Bedarfsgemeinschaft ankomme.

 

Der Vortrag von Frau Groth wurde mit Beifall gewürdigt.