Protokoll:

Ausschussmitglied Holler vertrat eingangs der Beratung die Ansicht, dass die bisherigen Erfahrungen sowie der Sachstandsbericht der Verwaltung zum Anlass genommen werden sollten, sich intensiv mit dem Schadensbild auseinander zu setzen. So habe er im kommunalen Austausch in Erfahrung bringen können, dass die fränkische Gemeinde Rednitzhembach sich eines neuen Verfahrens zur Behebung und Instandsetzung von witterungsbedingten Straßenschäden bediene und hierbei nicht unerhebliche Einsparungen erzielt habe. Seine Anregung gehe dahin, mit dieser Gemeinde Kontakt aufzunehmen und die Möglichkeit etwaigen Kostenreduzierungspotentials zu prüfen.

 

Landrat Petrauschke bestätigte, man werde diese Anregung verwaltungsseits aufgreifen. Die Betrachtung der Wirtschaftlichkeit notwendiger Instandsetzungsmaßnahmen im Kreisstraßennetz dürfe jedoch nicht rein an bloßen Zahlen ausgerichtet bleiben.

 

Die Frage von Ausschussmitglied Drüll, ob die in der Verwaltungsvorlage erwähnte Erhöhung des Ansatzes für die bauliche Unterhaltung in Höhe von 50.000,00 € den zu erwartenden Schadensumfang abdecke, beantwortete Kreisbaudirektor Lenzen mit Hinweis darauf, dass es sich zum gegenwärtigen Zeitpunkt nur um eine vorläufige, überschlägig ermittelte Größenordnung handele.

 

Ausschussmitglied Graf von Nesselrode erkundigte sich danach, ob es - ähnlich wie bei einigen Kommunen – Beschwerden über den Winterdienst auf Kreisstraßen gegeben habe.

 

Landrat Petrauschke verneinte dies, wobei er nicht unerwähnt ließ, dass der Landesbetrieb Straßenbau im Auftrag des Kreises den Winterdienst durchführt und die entsprechenden Straßenmeistereien vor Ort mit der Erledigung aller damit zusammenhängender Aufgaben betraut sind.

 

Bürgerbeschwerden lägen seines Wissens jedoch nicht vor. Bei derart verschärften Bedingungen, wie in der laufenden Frostperiode, könne jedoch nicht garantiert werden, dass alle Schäden gleichzeitig behoben würden.