Protokoll:

Landrat Hans-Jürgen Petrauschke erklärte, dass man die nicht gesicherte Verbesserung im Veränderungsnachweis berücksichtigt habe, sodass die Städte und Gemeinden um 12 Mio. Euro über die Kreisumlage weniger in Anspruch genommen werden.

 

Kreistagsabgeordneter Dr. Gert Ammermann wies darauf hin, dass der Landschaftsverband die Verbesserung durch die Schlüsselzuweisungen erst einmal zurückhalte und ggf. im Nachtragshaushalt ausschütten werde.

 

Unter Bezugnahme auf die Anregung des Kreistagsabgeordneten Erhard Demmer, den Finanzausschuss zu verschieben, erklärte Landrat Hans-Jürgen Petrauschke, dass man durch die Entscheidung am 15.03.2011 noch kein neues GFG habe. Daher sollte man bei dem geplanten Fahrplan bleiben.

 

Auch 1. stv. Landrat Dr. Hans-Ulrich Klose und Kreistagsabgeordneter Dr. Gert Ammermann betonten, dass Sicherheit erst mit der Verabschiedung des Landeshaushaltes bestünde. Man benötige jedoch schon früher eine Grundlage im Umgang mit den Städten und Gemeinden, sowie den Leistungsempfängern.

 

Auf Frage von Kreistagsabgeordneten Rainer Thiel, bezüglich dem Risiko bei der Wohngelderstattung, erklärte Landrat Hans-Jürgen Petrauschke, dass man aufgrund der Klageverfahren damit rechnen müsse, ggf. einen Teil zurück zahlen zu müssen. Theoretisch würde auch hier die 50/50- Regelung mit den Städten und Gemeinden gelten, dies könne jedoch problematisch werden.