Protokoll:

Herr Große erläuterte die Umsetzung von Maßnahmen der Freiraum- und Landschaftsplanung anhand der Präsentation verschiedener Beispiele aus den Bereichen Schutzgebietsbetreuung, Kreiskulturlandschaftsprogramm, Naturdenkmalpflege, Kopfweidenpflege, Anlage von Anpflanzungen und Wegerainen, Gewässerentwicklung, Alleen, Streuobstwiesen, Kooperationsprojekte mit der Landwirtschaft und Pflegemaßnahmen. Anschließend ging er auf die zukünftigen Perspektiven und Planungen für Landschaftspflegemaßnahmen ein.

Die Präsentation ist dieser Niederschrift als Anlage beigefügt.

Er dankte abschließend dem Vorsitzenden für die langjährige gute Zusammenarbeit.

 

Beiratsmitglied Otten wies darauf hin, dass im Rhein-Kreis Neuss 176 Mitglieder in der Imkerei tätig seien. Der Rhein-Kreis Neuss verfüge über eine flächendeckende Versorgung mit Bienen. Leider vermisse er die Darstellung der Imker bei Naturschutz und Landschaftspflege.

 

Herr Große wies darauf hin, dass es sicher noch eine Anzahl weiterer Kooperationspartner gebe, mit denen er gern und eng zusammenarbeite, so z. B. auch mit der Kreisjägerschaft und der Landwirtschaft. Bei guten Projekten sei er gern bereit, die Imker zu unterstützen. Zudem sei er auch selbst Imker.

 

Beiratsmitglied Brockers kritisierte, dass das Miscanthusfeld bei Schloss Dyck während der Nist- und Brutzeit gemäht worden sei. Dies sei nicht im Sinne des Schutzes der Tierwelt.

 

Herr Schmitz erklärte, dass dieser Missstand bekannt sei. Er werde bei der nächsten Besprechung mit der Stiftung thematisiert und abgestellt.

 

Beiratsmitglied Arndt dankte Herrn Große und den weiteren Beteiligten für die Planung und Umsetzung der Maßnahmen.

Sie regte an, den Artenschutz stärker in die Landschaftspläne aufzunehmen, so hinsichtlich der betroffenen Arten und von Maßnahmen zum Schutz und zur Förderung. Weiterhin fragte sie nach Möglichkeiten zur Umsetzung der Wegeraine als Kompensationsmaßnahmen.

 

Herr Große erläuterte, das die ältere Landschaftsplanung insoweit etwas hinterher hinke. Gleichwohl seien die Naturschutzgebiete im Rhein-Kreis Neuss vielfach auch nach der EG-Richtlinie als FFH-Gebiete festgesetzt, bei denen der Artenschutz im Vordergrund stehe. Hier seien die Arten auch explizit erwähnt. In den Verfahren zur Änderung der Landschaftspläne werde man diesen Punkt bei Gelegenheit aufgreifen.

Die Einbringung kulturlandschaftstypischer Elemente in die offene Landschaft habe man bereits seit längerer Zeit im Blick und bespreche sie auch mit der Landwirtschaft. Auch über die Eingriffsregelung habe man z. B. mit den Straßenbaulastträgern bereits viele derartige Elemente anlegen können.