Beschluss:

Vor Eintritt in die Einzelberatung stellte die SPD-Fraktion den Antrag, sämtliche pauschalen Kürzungen im Bereich der Verbände und Vereine zurückzunehmen.

Der Antrag wurde mit Mehrheit abgelehnt.

 

 

FI/20110310/Ö4.2

 

Beschluss:

Ebenfalls mit Mehrheit abgelehnt wurde der Antrag der UWG, die Sachkosten der Verwaltung um 15 % zu kürzen.

 


Protokoll:

Der Finanzausschuss verständigte sich darauf, dass die Beschlüsse des Finanzausschusses vom Entwurf des Haushaltsplanes in der Fassung der Änderungsliste der Verwaltung ausgehen.

Die erstellten Tischvorlagen zum SGB II und zu den Fraktionszuwendungen (Vorlage-Nr. 010/1060/XV/2011) werden in die Beratungen einbezogen.

 

Zum Verfahrensablauf ist festzustellen, dass der Vorsitzende die Produktgruppen zur Beratung einzeln aufrief.

Die in den nachfolgenden Übersichten nicht aufgeführten Produktgruppen und Produkte wurden im Rahmen der Abstimmung über den Gesamthaushalt in die Entscheidung einbezogen und beschlossen.

 

Die Beschlussfassung bezieht sich auf die ausgewiesenen Sachkonten des Ergebnisplanes. Die korrespondierenden Sachkonten des Finanzplanes werden von der Verwaltung entsprechend fortgeschrieben. Das gilt ebenso für die Fortschreibung der Finanzplanung 2012 - 2014.

Die Einzelbeschlüsse sind in der Aufstellung unter FI/20110310/Ö4.2/1 ff. aufgeführt.

 

Vor Beginn der Einzelberatungen erläuterte Kreiskämmerer Graul die Eckdaten zum Haushalt 2011.

Die dem Vortrag zugrunde gelegten Schaubilder und Daten sind der Niederschrift beigefügt.

 

Abgeordnete Stephan-Gellrich bat um Erläuterung der Personalkostensteigerung. Landrat Petrauschke wies auf die Übertragung neuer Aufgaben auf den Rhein-Kreis Neuss hin. Damit sei auch eine Steigerung der Personalkosten verbunden.

Abgeordneter Dr. Ammermann schlug vor, dieses Thema in der nächsten Sitzung des Personalausschusses zu diskutieren. Die Verwaltung werde beauftragt, entsprechende Vorlagen zu erarbeiten.

 

Bezüglich des Bildungs- und Teilhabepaketes nach dem SGB II wurde festgehalten, dass die organisatorische Umsetzung im Rhein-Kreis Neuss derzeit noch offen sei. Gleichwohl müssten die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden.