Beschluss:

Der Kreistag beschloss einstimmig:

 

Der Kreistag des RKN berücksichtigt die Bürgeranregung der Vereine der Stadt Zons nach Maßgabe der in Anlage 2 enthaltenen Regelungen zur Parkanlage. Hierüber sind die Vereine der Stadt Zons schriftlich zu unterrichten.