Beschluss:

1.) Der Kreistag beschloss einstimmig die nachstehende Änderung des § 2 Abs. 2 der Taxenordnung vom 08.12.2010

 

§ 2
Bereithalten von Taxen

 

(2) Auf dem Gelände der Skihalle Neuss, An der Skihalle, dürfen sich im Einvernehmen und auf Wunsch des Betreibers und Eigentümers, der Allrounder Mountain Resort GmbH & Co. KG, Taxen aus allen Betriebssitzgemeinden im Rhein-Kreis Neuss auf dem behördlich zugelassenen und mit Verkehrszeichen 229 StVO gekennzeichneten Taxenhalteplatz zur Aufnahme von Fahrgästen bei Veranstaltungen der Skihalle Neuss bereithalten.

Diese Sonderregelung gilt ganzjährig Freitag, Samstag und Sonntag in der Zeit von 23.00 bis 05.00 Uhr.

 

2.) Die Änderung tritt zum 15. April 2011 in Kraft