Beschluss:

Der Schulausschuss stimmt dem Konzept der Verwaltung zum Einsatz von Freiwilligen an den Förderschulen des Rhein-Kreises Neuss zu. Das Taschengeld soll 330 €/monatlich betragen.

 


Protokoll:

Herr Lonnes erklärte zur Einführung, dass der Rhein-Kreis Neuss an seinen Förderschulen durch ein attraktives Angebot nach Möglichkeit 16 Freiwilligenstellen besetzen wolle. Die Absolventinnen und Absolventen des Bundesfreiwilligendienstes und des Freiwilligen Sozialen Jahres sollen gleich behandelt werden, da sie in den Schulen die gleichen Aufgaben erfüllen und die gesetzlichen Vorschriften für beide Freiwilligendienste weitgehend übereinstimmen. Bei den von der Verwaltung vorgeschlagenen Leistungen an die Freiwilligen würde es unter dem Strich zu einer Kosteneinsparung gegenüber der derzeitigen Vergütung von Zivildienstleistenden und Kräften im Freiwilligen Sozialen Jahr kommen. Bei den Förderschulen und in der Verwaltung seien bereits Bewerbungen für die beiden Freiwilligendienste eingegangen.

Herr Schmitz kritisierte das relativ niedrige Taschengeld von 300 €/monatlich. Letztlich müssten die Eltern den Freiwilligendienst der Jugendlichen mitfinanzieren. Er beantragte, den Gestaltungsspielraum des Kreises auszuschöpfen, und den Freiwilligen ein Taschengeld in Höhe der gesetzlichen Obergrenze von 330 €/monatlich zu zahlen.

Nach kurzer Diskussion, an der sich Frau Quiring-Perl, Frau Schöttgen, Herr Hamacher, Herr Riedl und Herr Demmer beteiligten, fasste der Schulausschuss mit 9 Ja-Stimmen bei 9 Enthaltungen folgenden Beschluss: