Beschluss:

Der Planungs- und Umweltausschuss empfiehlt dem Kreistag, dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan/Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. V 43/11 – Furth-Mitte, Engelbertstraße (Demenzkompetenzzentrum Rheinland) in der vorgelegten Form – ohne Tiefgarage – gemäß § 29 Abs. 4 Landschaftsgesetz NRW im Anpassungsverfahren zu widersprechen.

 

 


Protokoll:

Herr Stiller stellt den vorhabensbezogenen Bebauungsplan „Demenzkompetenzzentrum Rheinland“ vor. Er betont, dass die Umsetzung dieses Projektes von allgemeinem gesellschaftlichem Interesse sei. Probleme bereite allerdings die geplante Stellplatzfläche, welche im Landschaftsschutzgebiet  Nr. 6.2.2.2 „Morgensternsheide/Stadtwald“ des Landschaftsplanes des Rhein-Kreises Neuss Teilabschnitt I realisiert werden soll. Herr Stiller berichtet, dass der Beirat der Unteren Landschaftsbehörde daher empfohlen habe, dem Plan in dieser Form zu widersprechen. Der Beirat rege den Bau einer Tiefgarage an. Herr Stiller berichtet, dass es bereits positive Signale nach weiteren Gesprächen mit dem Vorhabensträger gebe.

 

Da der Planungs- und Umweltausschuss erst wieder im November tage und die Zeit dränge, schlagen Herr Mankowsky und Herr Stiller vor, sich bereits in der aktuellen Sitzung darüber abzustimmen, welche Entscheidungsempfehlung dem Kreistag gegeben werde. Damit brauche das Planverfahren nach Änderung nicht noch einmal im Planungs- und Umweltausschuss behandelt zu werden, sondern könne noch vor der Sommerpause direkt in den Kreisausschuss bzw. Kreistag eingebracht werden. Gegen diese Vorgehensweise werden keine Einwände vorgebracht.

 

Für den Fall, dass der Beirat nach Planänderung in der Stellplatzfrage seinen Widerspruch zurückziehe, solle dem Kreisausschuss bzw. Kreistag empfohlen werden, dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Demenzkompetenzzentrum Rheinland“ zuzustimmen.

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig