Beschluss:

Der Krankenhausausschuss nimmt die Organigramme der Rhein-Kreis Neuss Klini­ken zustimmend zur Kenntnis und beauftragt die Geschäftsleitung mit der weiteren Entwicklung der Betriebssatzung der Rhein-Kreis Neuss Kliniken und der Dienst­anweisung für die Betriebsleitung auf Basis der vorgelegten Entwürfe.


Protokoll:

Der Einladung war eine Erläuterung zu diesem Tagesordnungspunkt beigefügt.

 

Krankenhausdirektor Nennhaus erläuterte, dass die seit dem Jahr 2002 bestehende Betriebssatzung sowie die Dienstanweisung für die Betriebsleitung der Kreiskrankenhäuser auch im Vergleich zu entsprechenden Regularien anderer Krankenhausträger nach wie vor ausführlich und gut seien. Gleichwohl strebe die Betriebsleitung der Rhein-Kreis Neuss Kliniken eine moderate Überarbeitung der Betriebssatzung sowie der Dienstanweisung für die Betriebsleitung an, um sich den Anforderungen an eine moderne Organisationsstruktur anzupassen. Im Kern gehe es darum, eine gemeinsame und einheitliche Betriebsleitung für die Rhein-Kreis Neuss Kliniken sowie die Service-Zentren zu etablieren. In diesem Zusammenhang werde eine enge Abstimmung mit dem Rechtsamt des Krankenhausträgers sowie der Finanzverwaltung im Hinblick auf die Gemeinnützigkeit angestrebt.

 

Kreistagsabgeordneter Dr. Ammermann erklärte, dass es aus seiner Sicht gut und wichtig sei, das Zusammenwachsen der Betriebsleitungen beider Kreiskrankenhäuser zu einer einheitlichen Betriebsleitung der Rhein-Kreis Neuss Kliniken zu unterstützen. Dadurch könne letztlich die Kompetenz und Durchsetzungsfähigkeit beider Kliniken am Gesundheitsmarkt gestärkt werden.

 

Daraufhin fasste der Krankenhausausschuss einstimmig folgenden