Beschluss:

Dem Paritätischen Sozialdienst wird zu den Betriebskosten von Spielgruppen für das Jahr 2011 ein freiwilliger Zuschuss in Form einer Pauschale je Spielgruppe von 895,--€/Jahr X 2,25 Gruppen = 2.014,--€ plus ein Mietzuschuss von 1/3 der Mietkosten = 315,--€, ergibt zusammen 2.329,--€, gewährt. Die Verwendung des Zuschusses ist bis zum 31.03.2012 nachzuweisen.

Die Höhe des Zuschusses ergibt sich aus der Zahl der tatsächlich angebotenen Gruppen und den tatsächlichen Mietzahlungen.

Die Mittel sind im Haushalt 2011 im Produkt 060 361 010 eingeplant.